Zusammensetzung der Bundesversammlung
Der Bundesversammlung gehören 125 Delegierte aus den Landesverbänden, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. und der Präsident des DRK e. V. an. Jeder Landesverband erhält mindestens zwei und höchstens 25 Stimmen. Die Anzahl der Stimmen orientiert sich an der Zahl der Mitglieder des jeweiligen Verbandes. Die Mitglieder des Präsidiums und der Vorstand nehmen mit beratender Stimme teil.
Pro Jahr findet mindestens eine Bundesversammlung statt, der Präsident kann nach Anhörung des Präsidiums aber jederzeit eine außerordentliche Bundesversammlung einberufen. Damit die Versammlung beschlussfähig ist, müssen mindestens drei Viertel der Mitgliedsverbände vertreten sein. Andernfalls muss innerhalb von zwei Wochen eine zweite Bundesversammlung einberufen werden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt, sofern nichts anderes bestimmt worden ist.