DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht

Mandat und Rechtsgrundlage
Mitglieder vom DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht.
Mitglieder des DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht

Der Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht / das Deutsche Komitee zum humanitären Völkerrecht erfüllt eine Doppelfunktion als Beratungsorgan des DRK-Präsidiums sowie als beratendes Gremium der deutschen Bundesregierung in Fragen des humanitären Völkerrechts. Der Ausschuss wurde 1973 ins Leben gerufen. Seine rechtliche Grundlage ergibt sich aus §§ 13 VIII, 22 I, 22 VIII DRK-Satzung. Mit einem Schreiben der Ständigen Vertretung Deutschlands in Genf an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) wurde der Fachausschuss / das Komitee im Jahr 1996 als deutsches Nationale HVR-Komitee benannt.

Als Deutsches Komitee zum HVR verfolgt es das Ziel, eine Plattform für Diskussionen und Abstimmung zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, der Wissenschaft und den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung zu bieten. Hierbei zählen Fragen der Umsetzung des humanitären Völkerrechts in das deutsche Rechts- und Verwaltungssystem, der Verbreitung des humanitären Völkerrechts und seiner Fortentwicklung zu den inhaltlichen Schwerpunkten des Komitees. In seinen Beratungen greift das Komitee aktuelle völkerrechtliche Probleme auf, spricht Empfehlungen aus, wirkt an der Erarbeitung von Konferenzresolutionen und bei der Entwicklung internationaler Abkommen mit und trägt durch seine Diskussionen grundsätzlich zur Formulierung von Positionen der Bundesregierung zu Fragen des humanitären Völkerrechts bei.

Arbeit des Komitees

Das Deutsche Komitee zum humanitären Völkerrecht veröffentlicht fortlaufend den Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts in der Bundesrepublik Deutschland (mehr dazu s. u.). Darüber hinaus ist die aktive Rolle, die das Komitee im Hinblick auf die Entwicklung der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1977 und deren Ratifizierung durch Deutschland eingenommen hat, besonders nennenswert. 

Auch die Problematik des Einsatzes von Streumunition und die deutsche Initiative hinsichtlich eines völkerrechtlichen Übereinkommens zur Streumunition wurden im Komitee ausführlich erörtert. Hierbei waren sich Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes und der Bundesregierung einig, dass ein solches Übereinkommen auch Bestimmungen zur Opferfürsorge enthalten sollte. Zudem griff die Bundesregierung eine Forderung des Deutschen Roten Kreuzes auf und setzte sich international dafür ein, auch das Problem potenziell unterschiedsloser Wirkung von Streumunition zu erfassen. In dem Übereinkommen über Streumunition, das schließlich im Jahr 2008 verabschiedet wurde und u. a. diese beiden Aspekte umfasst, spiegelt sich auch die Bedeutung des Austauschs im Rahmen des Komitees wider. 

Außerdem hat das Komitee einen entscheidenden Beitrag im Bereich des Völkerstrafrechts geleistet, indem es sowohl bei der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs als auch bei der nationalen Umsetzung des Völkerstrafrechts mitgewirkt hat. Insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, wie beispielsweise die Verbrechenselemente, wurden eingehend im Komitee diskutiert und dieses war auch an der Ausarbeitung des (deutschen) Völkerstrafgesetzbuchs beteiligt. 

Ein aktuelles Beispiel der Arbeit ist die 2024 gestartete „Globale Initiative zur Stärkung des politischen Engagements für das humanitäre Völkerrecht“, die vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz mit Brasilien, China, Frankreich, Jordanien, Kasachstan und Südafrika ins Leben gerufen wurde. Ziel der Initiative ist es, das politische Engagement für das humanitäre Völkerrecht zu stärken und konkrete Empfehlungen zu seiner verbesserten Einhaltung zu entwickeln. In insgesamt sieben Arbeitssträngen werden sowohl strukturelle Fragen (u.a. Prävention, Nationale HVR-Komitees, Zusammenhang zwischen humanitärem Völkerrecht und Frieden) als auch Themen von aktueller Relevanz (z.B. Schutz ziviler Infrastruktur, Schutz medizinischer Einrichtungen, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Seekriegsführung) behandelt. 

Die Bundesrepublik Deutschland hat als Ko-Vorsitzende gemeinsam mit Peru, den Philippinen und dem Vereinigten Königreich Verantwortung für den Arbeitsstrang übernommen, der sich mit der Rolle Nationaler Komitees zum Humanitären Völkerrecht befasst und erarbeitet, wie diese im Sinne der Implementierung, Operationalisierung und Verbreitung des Humanitären Völkerrechtes weiter gestärkt werden können. 

Der Fachausschuss/das Komitee besteht aus Vertretenden der mit dem humanitären Völkerrecht befassten Bundesministerien, Vertretern des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof, Mitgliedern der Völkerrechtswissenschaft und Mitarbeitenden der Stabsstelle Internationale Beziehungen und Humanitäres Völkerrecht im Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes (s. u.).

Mitglieder

Mitglieder ad personam sind:

Prof. Dr. Thilo Marauhn, M. Phil.
Vorsitzender
Justus-Liebig-Universität Gießen
Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
Licherstr. 76
35394 Gießen
Mitglied im FA seit 1995

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cantab.)
Stellvertretender Vorsitzender
Universität zu Köln
Institute for International Peace and Security Law
Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Mitglied im FA seit 2010 

Dr. Dieter Weingärtner
Seit November 2021 Bundeskonventionsbeauftragter des Deutschen Roten Kreuzes. Vor seiner Pensionierung leitete er über 15 Jahre lang die Rechtsabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung und befasste sich dort auch mit Fragen des internationalen Rechts.

Prof. Dr. Helmut Philipp Aust
Freie Universität Berlin
Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung
Van’t-Hoff-Str. 8
14195 Berlin
Mitglied im FA seit 2026

Prof. Dr. Robert Heinsch, LL.M.
Universität Leiden
Grotius Centre for International Legal Studies
Associate Professor
Steenschuur 25
2311 ES Leiden
Niederlande
Mitglied im FA seit 2011

Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg, em.
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht
Mitglied im FA seit 1995

Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann
Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt am Main
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main
Mitglied im FA seit 2018  

Prof. Dr. Heike Krieger
Freie Universität Berlin
Fachbereich Rechtswissenschaft; Öffentliches Recht, Völkerrecht
Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht
Van't-Hoff-Str. 8
14195 Berlin
Mitglied im FA seit 2014

Prof. Dr. Stefan Oeter 
Universität Hamburg
Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches Öffentliches Recht
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg
Mitglied im FA seit 1998

Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach
Paris-Lodron-Universität Salzburg
Universitätsprofessorin für Völker- und Europarecht
Churfürststr. 1
5020 Salzburg
Mitglied im FA seit 2022

Prof. Dr. Paulina Starski
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht
Professorin für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht
Abteilung 1
Postfach
79085 Freiburg
Mitglied im FA seit 2026

Prof. Dr. Dominik Steiger
Technische Universität Dresden
Professur für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht
01062 Dresden
Mitglied im FA seit 2026

Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard)
Universität Potsdam
Professur für Öffentliches Recht, insbes. Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht
August-Bebel-Str. 89
14882 Potsdam
Mitglied im FA seit 2001

Ex officio Mitglieder sind die zuständigen Angehörigen der folgenden Ministerien:

Auswärtiges Amt
Referat 500
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Bundesministerium der Verteidigung 
Abteilung Recht
Referat I 3
Dienstsitz Bonn
Postfach 1328, 58003 Bonn
Dienstsitz Berlin
11055 Berlin

Bundesministerium der Justizund für Verbraucherschutz
Referat IV C 3
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 37
11015 Berlin

Bundesministerium des Innern
Dienstsitz Berlin
Referat V I 4
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe

Aktueller Bericht

Umsetzung des humanitären Völkerrechts in Deutschland

Das Deutsche Komitee zum humanitären Völkerrecht / der DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht veröffentlicht den Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts in der Bundesrepublik Deutschland, zuletzt in englischer Sprache im Oktober 2020. Ziel des Berichtes ist es, einen – nicht abschließenden – Überblick über relevante Maßnahmen zu geben, um das Verständnis der Anwendbarkeit und Anwendung des humanitären Völkerrechtes im deutschen Recht zu erleichtern. Der Bericht befasst sich mit der Stellung des humanitären Völkerrechtes im deutschen Rechtssystem, dem Status und der Kontrolle der Bundeswehr sowie Umsetzungsmaßnahmen insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung, zur Verbreitung des humanitären Völkerrechtes und zu seiner Durchsetzung. Er richtet sich sowohl an die interessierte Fachöffentlichkeit als auch an die allgemeine Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb Deutschlands.

Der Bericht von 2020 basiert auf früheren Berichten, die vom Deutschen Komitee Ende der 1990er Jahre entwickelt, 2002 erstmals veröffentlicht und in den Jahren 2004, 2006, 2010 und 2014 aktualisiert wurden. Er wird beim Nomos Verlag herausgegeben und kann dort als gedrucktes Exemplar bestellt oder kostenfrei hier heruntergeladen werden.

Kontakt

DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht / Deutsches Komitee zum Humanitären Völkerrecht

c/o Deutsches Rotes Kreuz e.V. – Generalsekretariat Stabsstelle Internationale Beziehungen und Humanitäres Völkerrecht
Carstennstraße 58
12205 Berlin

Leiterin Stabsstelle
Dr. Katja Schöberl
Tel.: +49 (0) 30 85404 805
E-Mail: k.schoeberl(at)drk(dot)de

Referent Internationales Recht
Jakob Forini
Telefon: +49 (0) 30 85404 368
E-Mail: fachausschuss(at)drk(dot)de

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