Fahr­dienste

Seniorin in einem Rollstuhltaxi des Fahrdienstes des DRK

Wenn der Verkehr nicht wäre, wenn ich ein Auto hätte oder wenn ich körperlich fitter wäre? Die Fahrdienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) machen es Ihnen möglich, auch im Alter mobil und aktiv zu sein. Wir bringen jeden sicher ans Ziel und zurück.

Fahr­dienst in Ihrer Nähe

Fahrdienst bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Fahr­dienst­an­gebot des DRK

Die Fahrdienste ermöglichen praktisches und bequemes Reisen, ob mit oder ohne Gehstock, Rollator oder Rollstuhl.  Wir ermöglichen den Weg zur Arbeit und den Arztbesuch sowie eine Stipp-Visite bei Freunden und vieles mehr, wie z. B.
  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge (Link: siehe auch Betreutes Reisen)
  • Einkaufsfahrten (Link: Siehe auch Hauswirtschaftliche Hilfen)
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

    Kosten für den Fahr­dienst

    Die Dienste werden in den einzelnen Kreisverbänden unter­schied­lich organisiert. Bitte erkundigen Sie sich nach den Kosten in Ihrem zuständigen Kreisverband.

    Dieser kann Sie auch über Möglichkeiten der Kosten­über­nahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pfle­ge­ver­si­che­rung) informieren. In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten übernommen. 

    Kontakt

    Weitere Informationen zu den Fahrdiensten und dem Angebot in Ihrem Kreisverband erhalten Sie unter der kostenlosen DRK-Hotline 08000 365 000.

    Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment

    Mit dem Eintrag der Postleitzahl finden Sie den zuständigen Kreisverband für ein ehrenamtliches Engagement

    Ehrenamt bei Ihrem Kreisverband vor Ort

    Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

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