Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität: Mit diesen Grundsätzen geben Millionen Menschen der Arbeit des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes in über 190 Ländern ein Gesicht. Damit ihre vielfältige Hilfe tagtäglich und weltweit möglich ist, ist die größte humanitäre Bewegung der Welt in einem starken internationalen Netzwerk organisiert. Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung setzt sich aus 191 anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (Stand: Juni 2023), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Internationale Föderation, IFRK) und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zusammen. Die Mandate der unterschiedlichen Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen, die als die „Komponenten der Bewegung“ bezeichnet werden, sind in den Statuten der Bewegung festgelegt. Sie eint das Bekenntnis zu einem gemeinsamen, humanitären Auftrag und die Verpflichtung auf die Grundsätze der Bewegung.
Das Fundament für die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung legte Henry Dunant. Der Schweizer Kaufmann erlebte 1859 im italienischen Solferino, wie Tausende verwundete Soldaten auf dem Schlachtfeld unversorgt blieben. Kurzerhand mobilisierte er die Bevölkerung, um ihnen zu helfen, unabhängig davon, auf welcher Seite die Soldaten gekämpft hatten. 1863 wurde mit dem Württembergischen Sanitätsverein die erste Nationale Rotkreuz-Gesellschaft weltweit gegründet, und 1864 unterzeichneten zwölf Staaten die erste Genfer Konvention zur „Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Das rote Kreuz auf weißem Grund – später auch der Rote Halbmond und der Rote Kristall – wurde offizielles Schutz- und Kennzeichen.
Das DRK ist anderen Nationalen Gesellschaften sowie IKRK und IFRK in enger strategischer und operationeller Partnerschaft verbunden. Die Zusammenarbeit der Komponenten wird durch die Statuten der Bewegung definiert. Hierin werden die Aufgaben der einzelnen Komponenten und ihre grundsätzliche Zusammenarbeit festgelegt.
Die Koordination und Kooperation bei Maßnahmen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit einer Komponente fallen, wurden in dem sogenannten „Movement Coordination for Collective Impact Agreement (Seville 2.0)“ geregelt. Die Vereinbarung, die der Bewältigung umfangreicher oder langanhaltender Bedarfe von Menschen, die von Krisen betroffen sind, dient, verpflichtet die Komponenten, ihre Aktivitäten in einer auf Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung beruhenden Weise zu koordinieren und dabei die zentrale Rolle der Nationalen RKRH-Gesellschaft des betroffenen Staates zu stärken.
In operationellen Situationen wird ein flexibler und agiler Ansatz verfolgt, der eine kontextspezifische Ausgestaltung der Bewegungskoordinierung je nach Situation, Bedarfen, Mandaten und Kapazitäten vorsieht. Die Vereinbarung regelt zudem die funktionale Kooperation innerhalb und außerhalb von Krisen, insbesondere die Unterstützung der Entwicklung Nationaler RKRH-Gesellschaften, Kommunikation, Positionierung und Ressourcenmobilisierung.
Als Dachverband der Nationalen Gesellschaften wurde 1919 die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (damals: Liga der Rotkreuzgesellschaften) gegründet, die als Verbindungs-, Koordinations- und Planungsorgan zwischen ihren Mitgliedern dient und diese auf internationaler Ebene offiziell vertritt. Sie unterstützt die Entwicklung Nationaler Gesellschaften, fördert nationale Katastrophenschutzprogramme und koordiniert zur Unterstützung der lokalen, betroffenen Nationalen Gesellschaft die internationale Hilfe der Nationalen Gesellschaften gemäß den vereinbarten Regeln im Katastrophenfall. Der Hauptsitz des IFRK-Sekretariates befindet sich in Genf; weltweit sind ca. 2.500 Mitarbeitende für das IFRK-Sekretariat tätig.
IFRK, Verfassung und andere Grundlagendokumente
IFRK, Strategy 2030
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) mit Hauptsitz in Genf wurde 1863 gegründet. Als unabhängige humanitäre Organisation mit 20.000 Mitarbeitenden in über 100 Ländern erfüllt es den Auftrag, sich weltweit für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen bewaffneter Konflikte einzusetzen. Dabei besucht das IKRK zum Beispiel Gefangene, tritt für den Schutz von Zivilpersonen in Kampfhandlungen ein und organisiert einen Zentralen Suchdienst. Es setzt sich bei den Konfliktparteien für die Einhaltung des geltenden Rechts ein und spielt eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.