Familien, die infolge bewaffneter Konflikte getrennt werden, hätten ein Recht darauf zu erfahren, wo sich ihre Angehörigen befinden und was mit ihnen geschehen ist. Derzeit würden die Suchanfragen von ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland gesammelt und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) weitergeleitet, das mit eigenen Mitarbeitern vor Ort in der Ukraine vertreten ist. „Die aktive Suche kann dort allerdings erst beginnen, wenn die Kampfhandlungen beendet sind“, sagt Hasselfeldt. Etliche Suchanfragen beträfen Frauen und Kinder, die in der schwer zerstörten Stadt Mariupol vermisst würden. Wie hoch der Erfolg der Suchanfragen sei, lasse sich derzeit noch nicht abschätzen.
Alle Personen, die eine Suchanfrage stellen, erhalten einen Beratungstermin in einer der insgesamt 90 DRK-Suchdienstberatungsstellen in Deutschland. Dort werden die Anfragen im persönlichen Gespräch vervollständigt. Das DRK und seine Schwestergesellschaften im Ausland suchen weltweit nach Menschen, die aufgrund von bewaffneten Konflikten, Katastrophen, Flucht oder Vertreibung von Angehörigen getrennt wurden, klären ihre Schicksale und beraten sie beim Familiennachzug. Seit 1953 wird der DRK-Suchdienst vom Bundesministerium des Innern und für Heimat institutionell gefördert.
Wer sich in Deutschland befindet und Angehörige aufgrund des Krieges in der Ukraine vermisst, kann sich an den Suchdienst wenden: Webseite: www.drk-suchdienst.de oder telefonisch: 089 680 773 111.
Zum Weltrotkreuztag am 8. Mai ist außerdem das DRK-Jahrbuch 2021 erschienen. Es ist abrufbar unter: www.drk.de/Jahrbuch