Der Fachausschuss/das Komitee erfüllt eine doppelte Funktion als Beratungsorgan des DRK-Präsidiums sowie als Deutsches Komitee zum humanitären Völkerrecht und wurde 1973 ins Leben gerufen. Seine rechtliche Grundlage ergibt sich aus §§ 13 VIII, 22 I, 22 VIII DRK-Satzung.
Als Deutsches Komitee zum HVR verfolgt es das Ziel, eine Plattform für Diskussionen und Abstimmung zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, der Wissenschaft und den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung zu bieten. Hierbei zählen Fragen der Umsetzung des humanitären Völkerrechts in das deutsche Rechts- und Verwaltungssystem, der Verbreitung des humanitären Völkerrechts und seiner Fortentwicklung zu den inhaltlichen Schwerpunkten des Komitees. In seinen Beratungen greift das Komitee aktuelle völkerrechtliche Probleme auf, spricht Empfehlungen aus, wirkt an der Erarbeitung von Konferenzresolutionen und bei der Entwicklung internationaler Abkommen mit und trägt durch seine Diskussionen grundsätzlich zur Formulierung von Positionen der Bundesregierung zu Fragen des humanitären Völkerrechts bei.
Das Deutsche Komitee zum humanitären Völkerrecht veröffentlicht fortlaufend den Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts in der Bundesrepublik Deutschland (mehr dazu s. u.). Darüber hinaus ist die aktive Rolle, die das Komitee im Hinblick auf die Entwicklung der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1977 und deren Ratifizierung durch Deutschland eingenommen hat, besonders nennenswert.
Auch die Problematik des Einsatzes von Streumunition und die deutsche Initiative hinsichtlich eines völkerrechtlichen Übereinkommens zur Streumunition wurden im Komitee ausführlich erörtert. Hierbei waren sich Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes und der Bundesregierung einig, dass ein solches Übereinkommen auch Bestimmungen zur Opferfürsorge enthalten sollte. Zudem griff die Bundesregierung eine Forderung des Deutschen Roten Kreuzes auf und setzte sich international dafür ein, auch das Problem potenziell unterschiedsloser Wirkung von Streumunition zu erfassen. In dem Übereinkommen über Streumunition, das schließlich im Jahr 2008 verabschiedet wurde und u. a. diese beiden Aspekte umfasst, spiegelt sich auch die Bedeutung des Austauschs im Rahmen des Komitees wider.
Außerdem hat das Komitee einen entscheidenden Beitrag im Bereich des Völkerstrafrechts geleistet, indem es sowohl bei der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs als auch bei der nationalen Umsetzung des Völkerstrafrechts mitgewirkt hat. Insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, wie beispielsweise die Verbrechenselemente, wurden eingehend im Komitee diskutiert und dieses war auch an der Ausarbeitung des (deutschen) Völkerstrafgesetzbuchs beteiligt.
Der Fachausschuss/das Komitee besteht aus Vertretenden der mit dem humanitären Völkerrecht befassten Bundesministerien, Mitgliedern der Völkerrechtswissenschaft und Mitarbeitenden der entsprechenden Fachteams im Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes (s. u.).
Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht
c/o Deutsches Rotes Kreuz e.V. - Generalsekretariat
Team Justitiariat
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Teamleitung
Sebastian Hofer
Telefon: +49 (0) 30 85404 184
Email: s.hofer(at)drk(dot)de
Referent Internationales Recht
Jakob Nikfarjam
Telefon: +49 (0) 30 85404 368
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de