Geldauflagen / Bußgeld zuweisen & Menschen helfen

Das Deutsche Rote Kreuz benötigt Unterstützung für seinen weltweiten Einsatz in Krisenregionen. Mit Geldauflagen, sprich Bußgeldern, kann das DRK genau dort helfen, wo die Not am größten ist.
Immer wieder kommt es vor, dass von Strafgerichten oder der Staatsanwaltschaft Geldauflagen und Bußgelder verhängt werden. Solche Zahlungen können als Spende an das Deutsche Rote Kreuz geleitet werden. Damit unterstützen Sie unsere humanitäre Arbeit in Krisenregionen und unser Engagement für Menschen in Not in aller Welt. Die Spende von Bußgeldern ist häufig leicht zu vereinbaren, wir helfen gerne.

Geldauflagenkonto:

IBAN: DE52 3702 0500 0005 0234 08
BIC: BFSWDE33XXX

Bitte unterstützen Sie als Richterin oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Vielen Dank!

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen

  • Wir sind bei allen 24 Oberlandesgerichten gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit, erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Hierfür haben wir ein eigenes Geldauflagen-Konto eingerichtet. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten nach

Sie kennen Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? Dann freuen wir uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit erzählen, die weltweite DRK-Arbeit durch die Zuweisung von Geldauflagen / die Spende von Bußgeld zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie mit uns zum Thema Geldauflagen und Bußgelder Kontakt aufnehmen wollen, dann erreichen Sie uns wie folgt:

Telefonisch unseren Spenderservice unter der 030 / 85 404 - 444

oder schreiben Sie eine E-Mail an geldauflagen(at)drk(dot)de

Die im Artikel genannten Beispiele zeigen, wo Ihre Geldauflagen zum Einsatz kommen und wie wichtig nachhaltige Konzepte und Strategien sind.

So helfen Geldauflagen

So erhalten Sie Überweisungsträger und Aufkleber mit dem Geldauflagenkonto für Ihre Zuweisung an das DRK.

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