Nutzungsbedingungen für die Verwendung des Partnerlogos „Gutes Unternehmen“

I. Anwendungsbereich

Nachstehende Nutzungsbedingungen gelten für die Verwendung des Partnerlogos „Gutes Unternehmen“, welches der Deutsches Rotes Kreuz e.V., Carstennstraße 58, 12205 Berlin (nachfolgend nur das „DRK“), Unternehmen (nachfolgend „Gutes Unternehmen-Partner“) zur Nutzung gewährt.

II. Bestimmung des Nutzungsrechts, Umfang und Beschränkungen

1. Das DRK gestattet dem Gutes Unternehmen-Partner die Nutzung des Partnerlogos „Gutes Unternehmen“.

2. Das Partnerlogo darf durch den Gutes Unternehmen-Partner ausschließlich im Rahmen der Information auf dessen Unterstützung der Auslandshilfe des DRK genutzt werden, z. B.:

  • auf der Unternehmenswebsite und in den sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • in Kunden-Medien wie z.B. Kundenzeitschrift oder Newsletter
  • in Medien für Mitarbeitende, z.B. Kundenzeitschrift oder Newsletter und Bewerbende, z.B. im Profil auf Recruiting-Portalen
  • in Ihrem CSR-Bericht
  • in der E-Mail-Signatur bei Geschäftskorrespondenz
     

3. Das Partnerlogo darf durch den Gutes Unternehmen-Partner nicht im Rahmen eigener Werbung vermarktet werden. Insbesondere ist es dem Gutes Unternehmen-Partner untersagt, das Partnerlogo zur Vermarktung seiner Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Tätigkeiten zu verwenden.

4. Das Nutzungsrecht ist befristet und endet am 31.12. des Jahres, in dem die Nutzungsvereinbarung geschlossen wurde. Die Rechtseinräumung beginnt mit Zusendung der Login-Daten für den Downloadbereich. Der Gutes Unternehmen-Partner 2023 verpflichtet sich, nach Ablauf des 31.12.2023 das Partnerlogo nicht weiterhin zu verwenden.

5. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind räumlich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Ein Recht zur Nutzung des Partnerlogos im Ausland ist davon nicht umfasst.

6. Die Sponsoringgebühr beträgt 5.000 Euro zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

7. Der Gutes Unternehmen-Partner darf das vom DRK zur Verfügung gestellte Partnerlogo ausschließlich in der vorgegebenen Form verwenden. Jegliche Veränderung oder Verfälschung des Partnerlogos sind dem Gutes Unternehmen-Partner untersagt.

8. Die durch das DRK an den Gutes Unternehmen-Partner übertragenen Nutzungsrechte sind einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte. Das DRK kann jederzeit auch anderen die Nutzungsrechte an dem Partnerlogo übertragen. Dem DRK steht es demnach frei, gleichgeartete oder ähnliche Nutzungsrechte anderen Unternehmen, auch Wettbewerbern des Gutes Unternehmen-Partners, einzuräumen.

9. Der Gutes Unternehmen-Partner verpflichtet sich, über den in diesen Nutzungsbedingungen bestimmten Umfang hinaus das zur Verfügung gestellte Partnerlogo nicht zu eigenen Zwecken gleich welcher Art zu verwenden. Der Gutes Unternehmen-Partner ist nicht berechtigt, Dritten ganz oder teilweise Rechte an dem Partnerlogo einzuräumen oder die eingeräumten Rechte zu übertragen. Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind auch mit dem Gutes Unternehmen-Partner verbundene Unternehmen und sonstige dem Gutes Unternehmen-Partner nahestehende natürliche oder juristische Personen.

10. Der Gutes Unternehmen-Partner ist verpflichtet, jegliche Aktionen und Geschäftspraktiken zu unterlassen, die dem gemeinnützigen Vereinszweck des DRK zuwiderlaufen oder geeignet sind, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen.

11. Das offizielle Logo des DRK ist von dieser Rechtseinräumung nicht erfasst und darf durch den Gutes Unternehmen-Partner nur im Falle einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung verwendet werden.

III. Haftung

  1. Eine Haftung des DRK für eine Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung des Partnerlogos durch den Gutes Unternehmen-Partner ist ausgeschlossen.
  2. Das DRK übernimmt keine Haftung für die Rechtsbeständigkeit des Partnerlogos. Sofern Dritte gegen den Gutes Unternehmen-Partner mit der Behauptung vorgehen, das Partnerlogo verletze Rechte Dritter, wird der Gutes Unternehmen-Partner das DRK unterrichten. Das DRK ist nicht verpflichtet, gegen erhobene Ansprüche Dritter vorzugehen oder den Gutes Unternehmen-Partner zum Zweck der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
  3. Sämtliche vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für vorsätzliches Verhalten.

IV. Schlussvereinbarungen

  1. Alle Änderungen oder Erweiterungen von Vereinbarungen zwischen dem DRK und dem Gutes Unternehmen-Partner bezüglich des Partnerlogos bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung bzw. den Verzicht auf diese Schriftformvereinbarung.
  2. Jegliche, vertragliche Beziehungen zwischen dem DRK und dem Gutes Unternehmen-Partner bezüglich des Partnerlogos, richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen zwischen dem DRK und dem Gutes Unternehmen-Partner bezüglich des Partnerlogos unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
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