Als Konsequenz aus den Vorfällen in den Berliner Rotkreuz-Kliniken hat das DRK-Generalsekretariat in enger Abstimmung mit dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eingeschaltet, um aufzuzeigen, ob es einheitliche Mindeststandards der Internen Kontrollsysteme geben kann, die die aufgezeigten Vorfälle verhindern oder frühzeitig erkennen lassen.
„Um eine endgültige Aussage treffen zu können, muss der konkrete Fall durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen sein. Klar ist aber, dass die Vorgänge rückhaltlos aufgeklärt werden müssen. Und…