1. Kleinflächige Verbrennungen (nicht größer als die Handfläche der oder des Betroffenen) können zur „gefühlten“ Schmerzlinderung sofort mit möglichst fließendem (Leitungs-) Wasser gekühlt werden. Das Kühlen ist in jedem Fall auf die verbrannte Körperstelle zu begrenzen. Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern gekühlt werden, wobei die Atemwege immer freizuhalten sind. Größere Brandwunden dürfen wegen der Gefahr einer Unterkühlung nicht gekühlt werden.
2. Es darf keinesfalls versucht werden, brennendes Fett mit Wasser zu löschen. Stattdessen muss das Feuer vom Sauerstoff getrennt, also z. B. mit einem Handtuch erstickt werden. Bei der Verwendung von echten Kerzen am Weihnachtsbaum sollte ein Feuerlöscher oder Wasser griffbereit in der Nähe platziert werden. Im Falle brennender Kleidung sollte das Feuer durch das Überwerfen einer Decke und das Wälzen der Person am Boden erstickt werden.
3. Heiße Stoffe, die unmittelbar auf die Haut gelangt sind, mit der Haut verklebte Kleidung oder in die Haut eingebrannte Materialien dürfen nicht entfernt werden. Beim Entfernen könnten Haut und Gewebe mitgerissen werden. Dies sollte einem Arzt überlassen werden. Mit der Haut verklebte Kleidung sollte lediglich umschnitten werden.
4. Brandblasen dürfen nicht geöffnet werden, da dies das ungehinderte Eindringen von Keimen ermöglicht.
5. Brandwunden sind locker und keimfrei zu bedecken (mit einem Verband- bzw. Metallinetuch oder einem frischen, sauberen Leinentuch).
6. Bei Verbrennungen ist generell ein Arztbesuch empfehlenswert. Bei großen Brandwunden den Notruf 112 absetzen.
Die Pressestelle vermittelt gerne Interviews mit Prof. Sefrin ab 23.12