Mit diesem Beschluss geht eine mehrjährige Bearbeitungsphase zu Ende. Im Arbeitskreis Organisation sowie in zahlreichen Spitzengesprächen innerhalb und zwischen den beteiligten Verbänden DGfdB, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS) und DRK Wasserwacht sind am Ende annehmbare Kompromisse erzielt worden.
Es liegt im Wesen von Kompromissen, dass die Beteiligten – zum Teil auch schmerzhafte – Abstriche machen müssen. Dies war auch hier der Fall. Am Ende zählte aber für alle das gemeinsame Interesse und der Wille, die Sicherheit in den Bädern zu gewährleisten, den Badbetreiber:innen betriebliche Handlungsspielräume zu geben und den Interessen des Berufsstandes sowie der Wasserrettungsorganisationen gerecht zu werden.
So bleiben etwa die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit von Schwimmbadpersonal nahezu unverändert. Eine der für das Bäderwesen bekanntesten Qualifikationen in Deutschland, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, bleibt ausgewiesener Bestandteil der Richtlinie.
Die nun gefundene Lösung wird von allen beteiligten Verbänden mitgetragen und ebnet den Weg für die weitere wichtige Zusammenarbeit, um die vielfältige Bäderlandschaft zu erhalten.
Weitere Informationen zur Wasserwacht finden Sie hier: https://www.drk.de/wasserwacht/