Zu Beginn der 20.Tagung zum Humanitären Völkerrecht in Bad Mergentheim am 19. und 20. März begrüßt das Deutsche Rote Kreuz die aktuelle Debatte um neue Formen des Krieges und damit um die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts, das dem Schutz der Menschlichkeit im Krieg dient. Wenn die Grenzen zwischen Soldaten und Zivilisten immer weiter verschwimmen, wie in Palästina oder auf Sri Lanka, im Irak oder in Afghanistan, muss der Schutz von Unbeteiligten in einem Kriegs- oder Konfliktfall neu betrachtet werden.
In fast allen Konfliktgebieten der Erde ist das Rote Kreuz über das IKRK (Internationales Komitee vom Roten Kreuz) im Einsatz für die Verteidigung der Rechte von Menschen im Krieg, ob nun durch Besuche von Kriegsgefangenen oder eine Schulung von Kämpfern im Verhalten gegenüber feindlichen Verwundeten oder Flüchtlingen.
Das Rote Kreuz ist zur strikten Neutralität verpflichtet. Doch oft haben Recherchen und Dokumentationen bereits zur rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen beigetragen. „Lawfare – die juristische Kriegsführung spielt heute eine immer größere Rolle“ sagt Rotkreuz-Völkerrechtexpertin Dr. Heike Spieker. „Wenn dies zur Stärkung des Schutzes von Kriegs- und Konfliktopfern führt, umso besser. Wir beobachten, dass internationale Gerichte viel ernster genommen werden und die internationale Gemeinschaft Ermittlungen in Konfliktregionen viel öfter unterstützt“.
Die 20. Tagung zum Humanitären Völkerrecht in Baden-Württemberg mit über 100 Teilnehmern wird vom Bundesministerium der Verteidigung, vom Deutschen Roten Kreuz und vom Institut für Friedenssicherung und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt. Sie dient dem Austausch zwischen Fachleuten aus Wissenschaft, Politik, Militär und Rotem Kreuz. Neben dem Thema Lawfare im Vortrag von Major General Charles J. Dunlap (US-Streitkräfte) geht es u.a. um die Bekämpfung der Piraterie vor Afrika durch die Bundesmarine.
In den Genfer Abkommen (dem Kern des Humanitären Völkerrechts) wurden die von Rotkreuzgründer Henry Dunant angeregten Schutzbestimmungen völkerrechtlich verankert.
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