· Berlin · 006/21

Tarifverhandlungen – DRK: Einstimmige Empfehlung beendet Schlichtung

Nach der zweitägigen Schlichtung in den Tarifverhandlungen zwischen der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und ver.di haben die Schlichter, Prof. Dr. Martin Henssler und Andrea Nahles, ihre Einigungsempfehlung vorgestellt. Diese enthält lineare Steigerungen in Höhe von mindestens 3,4 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten sowie eine Corona-Sonderzahlung von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten. Der Schlichterspruch wurde von der Schlichtungskommission, in der die Tarifvertragsparteien paritätisch vertreten sind, einstimmig befürwortet.

„Auch wenn wir bis an die Grenze des wirtschaftlich möglichen gegangen sind, sind wir insgesamt zufrieden, dass wir nun eine tragfähige Lösung erreicht haben, die auf der einen Seite eine langfristige Planungssicherheit für die Arbeitgeber und auf der anderen Seite deutliche Verbesserungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt“, sagt der Vorsitzende der BTG, DRK-Generalsekretär Christian Reuter.

Der Schlichterspruch beinhaltet insbesondere eine Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2021 um 1,5 Prozent (mindestens 50 Euro) sowie eine Erhöhung zum 1.4.2022 um 1,9 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten bis zum 31. März 2023. Zudem sind erhebliche Verbesserungen über das TVöD-Niveau hinaus für Auszubildende sowie für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Ebenso ist eine Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten Bestandteil des Schlichterspruches. Inhalt ist darüber hinaus auch die Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 155 Euro für alle Beschäftigten, inklusive des Rettungsdienstes. Weitere Inhalte sind die Erhöhung der Zulagen für die Leitung der Rettungswache um jeweils 40 Euro, die Erhöhung der Gruppenleiterzulage in der Kita um 20 Euro sowie die Einführung einer gestaffelten Pflegezulage bis auf 150 Euro im Monat. Neu eingeführt wird auch eine nach Tätigkeitsdauer gestaffelte, monatliche Zulage für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Zudem wird der Urlaub für alle Beschäftigten auf 30 Tage erhöht. Die Mitgliederversammlung der BTG und die Tarifkommission von ver.di werden nun über die Einigungsempfehlung beraten, da der Spruch unter dem Vorbehalt der bei ver.di und der BTG jeweils zuständigen Gremien steht.

Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt Arbeitgeber des DRK mit rund 38.600 Beschäftigten. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern erfasst.

 
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