Die Tarifkommission der BTG hatte schon vor der zweiten Verhandlungsrunde zum DRK-Reformtarifvertrag in Berlin ein substanzielles und dem Abschluss des TVöD gleichwertiges Angebot vorgelegt. Die BTG-Tarifkommission hatte in den Gesprächen am 18. und 19. November das Angebot sogar nochmal nachgebessert. Danach sollten die Gehälter zum 1. April 2021 linear um 1,5 Prozent (oder mindestens 50 Euro) und zum 1. April 2022 um 1,9 Prozent erhöht werden. Erhebliche Verbesserungen über das TVöD-Niveau hinaus waren für Auszubildende sowie für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Ebenso war eine Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten vorgesehen. Bestandteil war dabei auch die Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 155 Euro für alle Beschäftigten, inklusive des Rettungsdienstes. Weitere Inhalte des Angebotes waren darüber hinaus die Erhöhung der Zulagen für die Leitung der Rettungswache um jeweils 40 €, die Erhöhung der Gruppenleiterzulage in der Kita um 20 € sowie die Einführung einer gestaffelten Pflegezulage bis auf 150 € je Monat. Zudem wurde die Erhöhung auf 30 Tage Urlaub für alle Beschäftigten angeboten.
„Und trotz allem Angebotenen scheiterte eine Einigung jedoch daran, dass ver.di nur Einzelinteressen im Blick hat und weiterhin auf eine massive Absenkung der Arbeitszeit im Rettungsdienst und einer unvertretbaren Aufwertung der Vergütung der Notfallsanitäter besteht“, sagt Reuter.
Ein zeitnaher Folgetermin wurde vereinbart. „Ich hoffe sehr, dass bei ver.di Vernunft und Einsicht einkehrt und der Blick sich wieder auf alle Beschäftigten im Geltungsbereich des DRK-Reformtarifvertrages richtet.“, so Reuter weiter.
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern betroffen.