Das Deutsche Rote Kreuz spricht sich für Nachbesserungen bei der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus, die am 28. November im Bundesrat beschlossen werden soll. Nach Ansicht des DRK muss vor allem die medizinische Versorgung von Asylsuchenden verbessert werden. „Die eingeschränkte medizinische Versorgung hat in der Vergangenheit immer wieder die Gesundheit und in Einzelfällen sogar das Leben von Menschen gefährdet,“ sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg. Deshalb sei es wichtig, für alle Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen.
Bei vielen Asylbewerbern werden nach Einschätzung des DRK Krankheiten verschleppt, weil bisher nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen eine Behandlung bezahlt wurde. „Das darf nicht so weiter gehen. Es muss eine umfassende Gesundheitsversorgung gewährleistet werden“, sagt Frau von Schenck.
Die geplante Gesetzesänderung hält an der medizinischen Notfallversorgung fest. Der begrüßenswerte derzeitige Vorschlag des Bundesrates würde zumindest die bisherige bürokratische Einzelfallbewilligung beseitigen, enthält aber noch zu viele Einschränkungsmöglichkeiten. Frau von Schenck wies darauf hin, dass sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege für eine Mitgliedschaft der Asylbewerber in der gesetzlichen Krankenversicherung stark macht.
Das DRK spricht sich in diesem Zusammenhang außerdem für die zügige Abschaffung des Sachleistungsprinzips aus. Der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf sehe zwar einige Verbesserungen vor, vollziehe aber keineswegs eine völlige Abkehr vom Sachleistungsprinzip. „Wir fordern die Abschaffung von Sachleistungen nach der Erstaufnahme, da diese die Wahl- und Entscheidungsfreiheit der Betroffenen unnötig einschränken, ihre individuellen Interessen verletzen und darüber hinaus teuer und aufwändig für die Kommunen sind“, sagt Frau von Schenck.