Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor einer Insolvenzwelle schon in der zweiten Jahreshälfte 2023, die rund 20 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland erfassen könnte. Nach Schätzungen der DKG können Inflation und gesunkene Fallzahlen noch in diesem Jahr ein Defizit von bis zu 15 Milliarden Euro bewirken. Ein Abbau von Strukturen erscheint angesichts sinkender finanzieller Möglichkeiten und des Arbeitskräftemangels unvermeidlich. Die Finanzierung der Krankenhäuser ist mit den steigenden Sach- und Personalkosten längst nicht mehr kostendeckend. Das DRK begrüßt daher die Initiative der Bundesregierung eine Reform auf den Weg zu bringen. Der Vorschlag, den sie gemacht hat, scheint jedoch unzureichend.
„Es wäre fahrlässig, nun alle betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Verbesserungen, durch die viele Krankenhäuser in den vergangenen Jahren zu qualitativ guter Leistungserbringung gelangt sind, zurückzudrehen,“ sagt Reuter. Voraussichtlich werden die Krankenhäuser erhalten bleiben, die in der Lage sind, ausreichend viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation und Anzahl vorzuhalten, um die Patientenversorgung zu sichern. Die Umsetzung eines geeigneten Personalbemessungsinstruments und eine gesicherte Refinanzierung der Pflegefachkräfte sind hierfür wesentliche Voraussetzungen. Das Bestreben der Krankenhäuser die „Kosten für Pflegepersonal am Bett“ möglichst gering zu halten, liegt nahe. Daher sollte das Pflegebudget unabhängig davon erhalten bleiben.
Die DRK-Krankenhäuser sind, neben den privaten und öffentlichen, als freigemeinnützig getragene ebenfalls von der Krise der Krankenhäuser betroffen. Der Status der Gemeinnützigkeit verpflichtet sie, ihre Überschüsse zu reinvestieren und so die Weiterentwicklung der medizinisch-pflegerischen Versorgung stetig zu verbessern. „Die Art der Leistungserbringung scheint bisher kaum eine Rolle in der Debatte zu spielen,“ sagt Reuter. „Gemeinnützige Krankenhäuser haben die schlechteste Ausgangsposition in der aktuellen Situation und könnten als erstes zusammenbrechen. Die Frage nach der Rechtsform muss daher zwingend in die Krankenhausreform einfließen.“
Mit Blick auf das Zusammenwirken von Krankenhäusern mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflege ist es zudem wichtig Krankenhäuser nicht isoliert zu betrachten. Aus Sicht des DRK sind sie Knotenpunkte im Gesundheitsnetz und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die Gewährleistung ihrer Funktionalität und des bewährten Ineinandergreifens von Medizin, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Pflege sind unverzichtbare Bausteine für die Resilienz des Gesundheitswesens und der Gefahrenabwehr im Katastrophenfall. Hierzu zählen auch die Notaufnahmen, die mit dem Rettungsdienst die Brücke zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen bilden.
Weitere Informationen: https://drk-wohlfahrt.de/fileadmin/DRK-Wohlfahrt.de/04-Aktuelles/Veroeffentlichungen/Brennpunkt/Brennpunkt_Krankenhausreform_230720.pdf