Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Rückführung von Flüchtlingen nach Griechenland vorerst auszusetzen. Nach der Dublin-II-Verordnung sind in der EU zunächst die Staaten für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, die Flüchtlinge auf ihrer Flucht als erstes erreichen. Griechenland ist damit überfordert.
„Die aktuelle Weisung des Bundesinnenministers Thomas de Maizière an die Länder, Überstellungen nach Griechenland zunächst für ein Jahr auszusetzen, ist eine kluge humanitäre Entscheidung“, so Rotkreuz-Präsident Dr. Rudolf Seiters.
Auch das DRK hatte kritisiert, dass die Situation von Asylsuchenden in Griechenland unzureichend ist. Gerade Flüchtlinge aus Afghanistan, dem Irak, dem Iran und aus Somalia versuchen über Griechenland in Europa zu landen. Flüchtlinge, die über Griechenland nach Deutschland gelangen, wurden bisher dorthin zurückgesandt, um dort Asyl zu beantragen. Doch ein funktionierendes Aufnahmesystem, welches zumindest die Gesundheitsvorsorge und Grundbedürfnisse der Antragsteller garantiert, existiert nicht. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Familien mit Kindern sind weitgehend ungeschützt und enden oft in Haft oder Obdachlosigkeit. Selbst wenn den Flüchtlingen die Stellung eines Asylantrages gelingen sollte, bedeutet dies kein europäischen Maßstäben entsprechendes Verfahren. Es besteht die konkrete Gefahr des Verstoßes gegen internationales Flüchtlingsrecht.
Die neue griechische Regierung hat zwar Verbesserungen des Asylsystems angekündigt, diese aber bisher noch nicht umsetzen können. Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Rücküberstellung wird heute noch erwartet.
Das Rote Kreuz ist in zahlreichen Staaten der EU in die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden eingebunden.
Ansprechpartner
Pressestelle
Svenja Koch
Tel. 030 85404 158
<link>kochs@drk.deStephanie Krone
Tel. 030 85 404 161
krones@drk.de