Zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang gehört es, nur offiziell zugelassene und zertifizierte Feuerwerkskörper zu nutzen und vor dem Abbrennen unbedingt die beigefügten Herstellerhinweise zu lesen. Kinder dürfen grundsätzlich keine Böller in die Hände bekommen und Jugendliche unter 18 Jahren sollten umfassend über den Gebrauch und die möglichen Gefahren aufgeklärt werden. Vom Kauf von Pyrotechnik aus dem Ausland oder gar der Verwendung selbstgebauter Feuerwerkskörper ist unbedingt abzusehen. Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden und in jedem Fall ist beim Zünden stets ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
„Kommt es dennoch zu Verletzungen, ist es vor allem wichtig, schnell zu reagieren“, so Prof. Böttiger, der auch Klinikdirektor an der Uniklinik in Köln ist. Schwere Verbrennungen, Hand- oder Augenverletzungen, Alkoholvergiftungen und Unterkühlungen sind typische Notfälle in der Silvesternacht. Sogar abgerissene Finger kommen vor. Der DRK-Bundesarzt rät:
- „Bei kleineren Verbrennungen kühlen, bei großflächigen nicht, da sonst eine Unterkühlung der betroffenen Person droht. Als Faustregel gilt, Verbrennungen, die größer als die Handfläche sind, erfordern eine ärztliche Behandlung.
- Bei Handverletzungen sollte die Wunde umgehend steril abgedeckt werden. Abgerissene Finger oder Fingerteile nach Möglichkeit bergen und den Rettungskräften übergeben.
- Bei Augenverletzungen ist es wichtig, beide Augen zu verbinden, sodass das verletzte Auge möglichst nicht mehr bewegt wird.
- Bei ernsten Verletzungen sollte der Notruf 112 getätigt werden.“
„Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen ein besonderes Erlebnis. Auch wenn viele nach der zweijährigen Pause nun endlich wieder ausgelassen und mit privatem Feuerwerk feiern wollen, sollten Vorsicht und Rücksicht dabei weiter im Vordergrund stehen“, betont Prof. Böttiger.