„Bei der Helfergleichstellung haben wir einen großen Nachholbedarf. Es kann nicht sein, dass die Freiwilligen von THW und Feuerwehr anders behandelt werden als diejenigen, die in einer Notlage zum Beispiel Betreuungs- und Sanitätsdienst leisten oder medizinische Hilfe erbringen“, sagt Hasselfeldt. Dabei gehe es etwa um Fragen der Freistellung vom Arbeitsplatz, Verdienstausfallleistungen an die Arbeitgeber, einen umfassenden sozialversicherungsrechtlichen Schutz und ein Recht zur Freistellung bei Aus- und Fortbildung sowie bei Übungen und Bereitstellungen.
Derzeit gebe es zwar in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen dazu, der Umgang mit der ehrenamtlichen Leistung müsse jedoch bundesweit gleich geregelt werden. „Es geht auch darum, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dauerhafte Anerkennung entgegenzubringen, zumal ihre Einsätze immer häufiger werden und die Dauer zunimmt“, sagt DRK-Präsidentin Hasselfeldt. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland werde immerhin zu über 90 Prozent vom Ehrenamt getragen.
Die DRK-Präsidentin begrüßt in diesem Zusammenhang die Einschätzung der Ampelparteien im Koalitionsvertrag, dass bürgerschaftliches Engagement zunehmend an Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewinne. „Auch die Ankündigung im Koalitionsvertrag, das Ehrenamt von Bürokratie und Haftungsrisiken zu entlasten, sehen wir als positives Signal,“ sagt Hasselfeldt. Das DRK mit seinen mehr als 430.000 Ehrenamtlichen stehe der neuen Bundesregierung in allen Fragen des ehrenamtlichen Engagements gerne als Ansprechpartner zur Seite.