„Die Atomwaffeneinsätze in Hiroshima und Nagasaki führten zu einer humanitären Katastrophe von bis dahin beispiellosem Ausmaß. Die Detonationen töteten Zehntausende Menschen, zerstörten weite Teile beider Städte und hinterließen für die Überlebenden verheerende Bedingungen. Weitere Zehntausende starben in den Jahren danach an den Folgen einer Strahlenkrankheit. Das Japanische Rote Kreuz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erlebten die katastrophalen Auswirkungen des Atomwaffeneinsatzes unmittelbar, als sie unter schwierigsten Bedingungen versuchten, den Opfern zu helfen“, sagt Schön weiter. In den letzten sieben Jahrzehnten wurden in Krankenhäusern des Japanischen Roten Kreuzes Tausende von Überlebenden und ihre Nachkommen versorgt.
Basierend auf diesen Erfahrungen und der Erkenntnis, dass angemessene medizinische und humanitäre Hilfe im Falle eines Atomwaffeneinsatzes kaum zu leisten ist, engagiert sich die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung seit 1948 für die Ächtung von Atomwaffen und ihres Einsatzes. Der im Juli 2017 angenommene Vertrag über das Verbot von Atomwaffen basiert auf dem humanitären Völkerrecht und untersagt erstmals völkervertragsrechtlich den Einsatz von Atomwaffen. „Zusammen mit dem Atomwaffensperrvertrag, dem Kernwaffenteststoppvertrag und regionalen Abkommen zu nuklearwaffenfreien Zonen kann er einen wesentlichen Beitrag für eine Welt ohne Atomwaffen leisten. Die Jahrestage der Atomwaffeneinsätze in Hiroshima und Nagasaki erinnern daran, dass das mit dem Einsatz von Atomwaffen verbundene Leid das denkbar stärkste Argument ist, weiter entschieden für eine Welt ohne Atomwaffen einzutreten“, sagt Schön.