Als Konsequenz aus den Vorfällen in den Berliner Rotkreuz-Kliniken hat das DRK-Generalsekretariat in enger Abstimmung mit dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eingeschaltet, um aufzuzeigen, ob es einheitliche Mindeststandards der Internen Kontrollsysteme geben kann, die die aufgezeigten Vorfälle verhindern oder frühzeitig erkennen lassen.
„Um eine endgültige Aussage treffen zu können, muss der konkrete Fall durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen sein. Klar ist aber, dass die Vorgänge rückhaltlos aufgeklärt werden müssen. Und genau da sind wir auch verbandsintern gefordert, gerade weil wir in unseren bundesweit 47 Krankenhäusern vom Roten Kreuz großen Wert auf eine hohe medizinische und pflegerische Versorgung legen“, so Clemens Graf von Waldburg-Zeil, DRK-Generalsekretär. „Wenn es innerhalb der bestehenden Organisationsstruktur des DRK Möglichkeiten gibt, die Kontrollfunktionen zu optimieren, dann sind diese Möglichkeiten zu nutzen. Hier erwarten wir von KPMG eine klare Analyse und umfassende Vorschläge“.
KPMG ist eines der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungs-unternehmen in Deutschland und verfügt über ein Netzwerk von Spezialisten im Bereich Risikomanagement und Strukturanalyse. Der DRK-Bundesverband kann aufgrund der föderalen Strukturen nicht direkt in das operative Geschäft der Krankenhäuser eingreifen. Er kann aber Beschlüsse herbeiführen, die Standards setzen. Das Deutsche Rote Kreuz betreibt bundesweit 47 Krankenhäuser mit 8.810 Betten.
Bei den Untersuchungen der Berliner Staatsanwaltschaft vom 9. Juni geht es im Kern um den Vorwurf, dass Assistenzärzte für bestimmte Behandlungen eingesetzt worden sein sollen, die nur Fachärzte leisten dürften. Hieraus ergibt sich der Vorwurf der Körperverletzung und des Abrechnungsbetruges.
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