Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebensgefährlichen Situationen lebensrettende Maßnahmen einleiten, um der betroffenen Person zu helfen, zum Beispiel Medikamente verabreichen oder Intubieren. Damit riskieren sie jedoch, sich strafbar zu machen, denn solche invasiven Eingriffe dürfen aufgrund des Heilpraktikergesetzes nur Ärzte durchführen. Notfallsanitäter und -sanitäterinnen können sich zwar auf das Gesetz des rechtfertigenden Notstands berufen, können aber dennoch im Nachhinein für ihre in einer Akutsituation getroffenen Entscheidung verurteilt werden, wenn die Gerichte diese anders bewerten.
Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Reform des Notfallsanitätergesetzes sieht vor, dass Notfallsanitäter und -sanitäterinnen lebensrettende Maßnahmen zwar ergreifen dürfen, dies aber erst dann, wenn eine vorherige ärztliche, auch teleärztliche Abklärung nicht möglich ist. „Eine solche Abklärung würde viel Zeit kosten, in der der Notfallpatient unversorgt bliebe, im schlimmsten Fall sogar versterben könnte. Die Einsatzkräfte müssen alles tun, um Schäden zu verhindern oder zu verringern, mit dem neuen Gesetz würde aber das Gegenteil erreicht werden“, sagt Reuter weiter.
Zudem verlangt die Reform einen hohen zusätzlichen Dokumentationsaufwand seitens der Helferinnen und Helfer, um im Nachhinein nicht haftbar gemacht werden zu können. „Die Notfallsanitäter und -sanitäterinnen durchlaufen eine lange Ausbildung und sind hochqualifiziert. Daher müssen sie in lebensbedrohlichen Situationen auch die notwendigen Maßnahmen durchführen dürfen, um einen Patienten zu retten und Folgeschäden zu vermeiden, auch wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Diese Handlungsfreiheit und Rechtssicherheit muss gesetzlich geregelt werden“, sagt Reuter.