· Berlin · 049/20

DRK fürchtet neue Hürden bei Rechts­si­cher­heit für Notfall­sa­ni­täter

Brigitte Hiss / DRK

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erachtet die geplante Änderung des Notfall­sa­ni­tä­ter­ge­setzes als nicht zielführend, um eine echte Handlungs- und Rechts­si­cher­heit für Notfall­sa­ni­tä­te­rinnen und Notfall­sa­ni­täter zu schaffen. „Die geplante Reform verfehlt leider das Ziel, den Einsatz invasiver Maßnahmen auch für die Notfall­sa­ni­tä­te­rinnen und -sanitäter rechtlich zu ermöglichen. Stattdessen stellt es neue Hürden auf, die ihre Arbeit erschweren“, sagt DRK-Gene­ral­se­kretär Christian Reuter. Das DRK setze sich dafür ein, dass die Helferinnen und Helfer gemäß ihres Ausbil­dungs­standes auch bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen.

Notfall­sa­ni­tä­te­rinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebens­ge­fähr­li­chen Situationen lebensrettende Maßnahmen einleiten, um der betroffenen Person zu helfen, zum Beispiel Medikamente verabreichen oder Intubieren. Damit riskieren sie jedoch, sich strafbar zu machen, denn solche invasiven Eingriffe dürfen aufgrund des Heil­prak­ti­ker­ge­setzes nur Ärzte durchführen. Notfall­sa­ni­täter und -sanitäterinnen können sich zwar auf das Gesetz des recht­fer­ti­genden Notstands berufen, können aber dennoch im Nachhinein für ihre in einer Akutsituation getroffenen Entscheidung verurteilt werden, wenn die Gerichte diese anders bewerten.

Die vom Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium geplante Reform des Notfall­sa­ni­tä­ter­ge­setzes sieht vor, dass Notfall­sa­ni­täter und -sanitäterinnen lebensrettende Maßnahmen zwar ergreifen dürfen, dies aber erst dann, wenn eine vorherige ärztliche, auch teleärztliche Abklärung nicht möglich ist. „Eine solche Abklärung würde viel Zeit kosten, in der der Notfallpatient unversorgt bliebe, im schlimmsten Fall sogar versterben könnte. Die Einsatzkräfte müssen alles tun, um Schäden zu verhindern oder zu verringern, mit dem neuen Gesetz würde aber das Gegenteil erreicht werden“, sagt Reuter weiter.

Zudem verlangt die Reform einen hohen zusätzlichen Doku­men­ta­ti­ons­auf­wand seitens der Helferinnen und Helfer, um im Nachhinein nicht haftbar gemacht werden zu können. „Die Notfall­sa­ni­täter und -sanitäterinnen durchlaufen eine lange Ausbildung und sind hoch­qua­li­fi­ziert. Daher müssen sie in lebens­be­droh­li­chen Situationen auch die notwendigen Maßnahmen durchführen dürfen, um einen Patienten zu retten und Folgeschäden zu vermeiden, auch wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Diese Hand­lungs­frei­heit und Rechts­si­cher­heit muss gesetzlich geregelt werden“, sagt Reuter.

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