Die Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes und die Gewerkschaft ver.di haben jetzt dem Tarifergebnis vom 5. Juni 2018 nach Ablauf der beiderseitigen Erklärungsfrist zugestimmt. „Wir freuen uns, dass wir nach den intensiven und sehr konstruktiven Gesprächen ein für alle Beteiligten akzeptables Ergebnis erzielt haben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter.
Der Abschluss steigere in einer Zeit des Fachkräftemangels die Attraktivität des DRK als Arbeitgeber deutlich, erklärte Reuter. Zugleich biete die Vereinbarung den Mitgliedern der Bundestarifgemeinschaft bis zum Ende der Laufzeit im September 2020 eine finanzielle Planungssicherheit.
Das Tarifergebnis sieht vor, dass im DRK-Reformtarifvertrag die neue Systematik des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bei der Struktur der Entgelttabellen übernommen wird. Ab 1. April 2018 erfolgen Entgelterhöhungen von sieben bis 10,5 Prozent über die gesamte Laufzeit von 30 Monaten. Außerdem wurde eine Einmalzahlung von 220 Euro für alle Vollzeitbeschäftigen und anteilig für die Teilzeitbeschäftigten vereinbart. Das gilt für alle Mitarbeiter, Auszubildenden, Schüler und Praktikanten.
Die Nachtzuschläge werden zum 1. Januar 2019 von derzeit 1,50 Euro auf 2,50 Euro pro Stunde und ab 1. Januar 2020 auf drei Euro pro Stunde angehoben. Außerdem wird ab 1. Januar 2019 bereits die erste Rufbereitschaft mit 12,5 Prozent als Arbeitszeit gewertet.
Für die Auszubildenden werden die Entgelte ab 1. September 2018 um 75 Euro, ab 1. September 2019 um weitere 75 Euro und ab 1. März 2020 um 25 Euro erhöht. Die Jahressonderzahlungen für Auszubildende werden 2018 von derzeit 50 Prozent auf 75 Prozent und 2019 auf 90 Prozent angehoben.
Die Bundestarifgemeinschaft des DRK ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetzes und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände Baden-Württemberg, Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie das Generalsekretariat in Berlin und die Sondertarifgemeinschaften Cloppenburg, Ostholstein, Soltau, Steinburg und Verden.
Die Regelwerke finden Sie hier auf den <link https: btg.drk.de grundlagennews internal link in current>Seiten der Bundestarifgemeinschaft.