Der DRK-Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des DRK. Verhandlungspartner für den seit 2007 in Kraft getretenen DRK-Reformtarifvertrag ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Er gilt unmittelbar für rund 46.100 Beschäftigte des DRK.
DRK-Reformtarifvertrag – durchgeschriebene Fassung – in der Fassung des 49. Änderungstarifvertrages zum DRK Reformtarifvertrag sowie des 13. Änderungstarifvertrages zum TVÜ-DRK vom 15. Mai 2023.
Download: DRK-Reformtarifvertrag vom 15. Mai 2023
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (BTG) ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 TVG, welche die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen vertritt. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 46.100 Beschäftigte des DRK.
Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin, die Kreisverbände Cloppenburg, Dithmarschen, Oldenburg-Stadt, Ostholstein, Soltau und Verden, die Ortsvereine Sylt-Ost und Norddörfer, Wedel und Westerland sowie die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften.