Das DRK begrüßt, dass mit der Annahme eines internationalen Waffenhandelsabkommens eine empfindliche Lücke im Völkerrecht geschlossen wurde. Die Internationale Staatengemeinschaft hat sich erstmals auf einheitliche Standards beim Waffenhandel verständigt. „Besonders erfreulich ist, dass der Vertrag einen Waffenhandel verbietet, wenn dem exportierenden Staat bekannt ist, dass die Waffen zur Begehung von Kriegsverbrechen, insbesondere zum direkten Angriff auf die Zivilbevölkerung einsetzt werden“, sagt DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters.
Bei der abschließenden Diplomatischen Konferenz über ein internationales Waffenhandelsabkommen, die vom 18. bis 28. März bei den Vereinten Nationen in New York stattgefunden hat, konnte zunächst kein Konsens über die Annahme des Abkommens erzielt werden. Allerdings wurde der Vertrag nur fünf Tage später von der UN-Generalversammlung beschlossen. Das internationale Waffenhandelsabkommen enthält bindende Standards für den internationalen Handel mit konventionellen Waffen, Munition und Waffenbestandteilen.
„Es ist wichtig, dass auf diese Weise völkerrechtlich auf das menschliche Leiden geantwortet wird, das durch die freie Verfügbarkeit von konventionellen Waffen und Munition verursacht wird. Das erste, globale Waffenhandelsabkommen ist ein historischer Meilenstein“, so DRK-Präsident Seiters.
Als Vertragsstaaten der Genfer Abkommen von 1949 haben alle Staaten die Pflicht, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und durchzusetzen. Waffen und Munition dürfen nicht in die Hände derjenigen gelangen, von denen erwartet werden kann, dass sie damit Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Derartige Verstöße lägen beispielsweise vor bei einer Bewaffnung von Kindersoldaten oder bei einem direkten Angriff auf Zivilpersonen.
Das Rote Kreuz hat sich auf nationaler und auf internationaler Ebene dafür eingesetzt, dass das Waffenhandelsabkommen die Weitergabe von Waffen und Munition verbietet, wenn ein derartiger Verdacht besteht. Das Abkommen verpflichtet Staaten dazu zu prüfen, ob ein erhebliches Risiko für Völkerrechtsverletzungen im Empfängerland besteht. Ist dies der Fall, soll der Transfer nicht genehmigt werden. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ruft alle Staaten auf, dem Vertrag beizutreten.
Auch das DRK erfährt die Auswirkungen von Klein- und Leichtwaffen in seinen Auslandsoperationen. „Wir sind zuversichtlich, dass die baldige Ratifizierung und eine effektive Umsetzung des Abkommens wesentlich dazu beitragen werden, Menschen vor bewaffneter Gewalt zu schützen und menschliches Leiden zu verhindern“, sagt DRK-Präsident Seiters.
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