DRK begrüßt Einführung einer elektronischen Bildungschipkarte

Das Deutsche Rote Kreuz unterstützt die Pläne der Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen zur Einführung einer Chipkarte für Teilhabeleistungen. Damit soll  insbesondere allen Kindern der Zugang unter anderem zu Bildungs- und Freizeitangeboten ermöglicht werden.

Ausgangspunkt  ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom
09. Februar 2010, das eine an den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen orientierte Bemessung der Regelsätze des SGB II gefordert hatte.

„So kann die Chipkarte“, erklärte DRK-Präsident Rudolf Seiters, „sinnvoller Teil eines Bildungspaketes sein, das allen Kindern Gelegenheit gibt, etwa regelmäßige außerschulische Bildungsangebote wahrzunehmen oder Mitglied in einem Sportverein zu werden.“ Die Chipkarte vermeide darüber hinaus die Diskriminierung etwa von Kindern aus „Hartz-IV-Familien“, wenn sie sukzessive für alle Kinder eingeführt werden wird.

Aus Sicht des DRK sind die gegenwärtigen Überlegungen der Ministerin ein erster Beitrag zu der vom DRK seit langem geforderten eigenständigen Grundsicherung für Kinder- und Jugendliche, die eine gezielte und individuelle Förderung ermöglicht.

Bis zur flächendeckenden Einführung der Chipkarte bleiben viele Fragen offen. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, entsprechende Bildungsangebote bereit zu halten. Auch die Umsetzung der Familienlotsen, die finanzielle Ausgestaltung der Karte und die Gestaltung der Übergangszeit sind zu klären. Das DRK bietet hierbei seine aktive Mitarbeit an.

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