Bedeutung des huma­ni­tären Völker­rechts im DRK

Rotes Kreuz in Kriegsgebieten

70 Jahre Genfer Abkommen: Interview im Klassik Radio mit DRK-Vizepräsident Dr. Volkmar Schön und Dr. Heike Spieker, stv. DRK-Leiterin des Bereichs "Nationale Hilfs­ge­sell­schaft".

Anlässlich des Jahrestages 70 Jahre Genfer Abkommen erinnert das DRK an die Bedeutung des humanitären Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Es schützt insbesondere Menschen, die nicht oder nicht mehr an Kampf­hand­lungen teilnehmen und legt den kriegs­füh­renden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

Mensch­li­ches Leid verhin­dern

Die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 mit ihren beiden Zusatz­pro­to­kollen von 1977 bilden das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht kann Kriege zwar nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern. Welches sind die wichtigsten Bestandteile des humanitären Völkerrechts? Welche gemeinsamen Ziele haben das humanitäre Völkerrecht und das Deutsche Rote Kreuz? Welche Rolle spielt das DRK bei der Umsetzung, Verbreitung und Weiter­ent­wick­lung des humanitären Völkerrechts?

Sonder­sen­dung mit Experten für huma­ni­täres Völker­recht

Über diese und andere Fragen spricht Klassik Radio Moderator Clemens Benke mit dem Vize­prä­si­denten des Deutschen Roten Kreuzes und Landes­kon­ven­ti­ons­be­auf­tragten, Dr. Volkmar Schön, sowie mit Dr. Heike Spieker, stellv. Leiterin des Bereichs "Nationale Hilfs­ge­sell­schaft" im DRK in einer Sondersendung am 4. Mai 2019, ab 17 Uhr auf Klassik Radio.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende