Das DRK spielt eine zentrale Rolle im humanitären Bereich: Als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden und Nationale Gesellschaft der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat es die Aufgabe, in bewaffneten Konflikten den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen. Dies ergibt sich aus dem I. Genfer Abkommen und dem DRK-Gesetz. Allerdings fehlt bislang eine praktische Umsetzung dieser möglichen Unterstützungsaufgabe, was die konkreten Funktionen und Zuständigkeiten des DRK in solchen Einsätzen betrifft.
Bisherige Erfahrungen, wie etwa der gemeinsame Ebola-Einsatz in Liberia 2014/2015, die Nothilfe für Geflüchtete 2015/2016 in Deutschland und besonders die Zusammenarbeit während der COVID-19-Pandemie, haben gezeigt, wie erfolgreich eine enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung sein können. Gleichzeitig hat die sicherheitspolitische Entwicklung der letzten Jahre verdeutlicht, dass Szenarien wieder realistisch werden, welche die Ressourcen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr strukturell überfordern könnten. In solchen Fällen erscheint eine formalisierte und möglicherweise langfristige Unterstützung durch das DRK notwendig.
„Unsere Aufgabe als DRK ist es, im Sinne des Gesetzes die nötigen Strukturen und Prozesse zu schaffen, um den Sanitätsdienst der Bundeswehr bedarfsgerecht und wirkungsvoll zu unterstützen. Vorstellbar ist eine mitwirkende Unterstützung in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr, im strategischen Patiententransport und in der verlässlichen Versorgung mit Blut und Blutprodukten“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Dabei ist wichtig, dass die Zusammenarbeit unter allen Umständen den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung entspricht. Das DRK wird nur tätig, wenn diese Grundsätze und die Sicherheit seines Personals gewährleistet werden können.
"Unsere Aufgabe ist es, die Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten sowie der uns Schutzbefohlenen zu schützen, zu erhalten und im Bedarfsfall wiederherzustellen. Im Fall eines bewaffneten Konflikts wird dies zu einer gesamtstaatlichen Leistung. Hierzu haben wir insbesondere auch die notwendigen Schnittstellen zum zivilen Gesundheitssystem im Blick und unternehmen hier gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz einen wesentlichen Schritt, um die Zusammenarbeit zu konkretisieren. Das ist zugleich unser wesentlicher Beitrag zur bestmöglichen Versorgung in Krise und Konflikt", so Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr.
Auch abseits dieses Meilensteins stand die Bundesversammlung im Zeichen der großen Herausforderungen der heutigen Zeit. So wurden wichtige Innovationsprojekte mit dem DRK-Innovationspreis ausgezeichnet, die neue Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit präsentiert, der Wirtschaftsplan 2025 und die Mittelfristplanung 2026 und 2027 besprochen sowie ein Bericht zur aktuellen humanitären Situation im Nahost-Konflikt vorgestellt.
Das Positionspapier zur Partnerschaft zwischen dem DRK und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr findet sich hier: https://drk.de/PositionspapierDRKSanDstBw