Die Zahl der Flüchtlinge, die unter das Mandat des Hochkommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen fallen oder von Staaten anerkannt wurden, hat sich zwischen 2010 und 2019 von 10,5 auf 20,4 Millionen Menschen verdoppelt. Die meisten stammen aus Syrien, Südsudan, Myanmar und Venezuela. Die Zahl der Binnenflüchtlinge, die vor Konflikten innerhalb ihres Landes Zuflucht suchen, ist innerhalb von zehn Jahren von 24,9 auf 45,7 Millionen angestiegen. Hinzu kommt eine schwer schätzbare Zahl von Menschen, die aufgrund von Naturkatastrophen ihre Heimat verlassen haben. Das Deutsche Rote Kreuz hilft geflüchteten Menschen weltweit im Verbund mit anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und auch in Deutschland mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen und Leistungen. „Gerade an den Grenzen, auch den EU-Außengrenzen, ist darauf zu achten, dass Rechte der Schutzsuchenden gewahrt werden“, sagt Hasselfeldt. Damit seien insbesondere das Recht, einen Asylantrag zu stellen und das Recht auf eine menschenwürdige Unterkunft gemeint.
Am 28. Juli 1951 wurde in Genf das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ verabschiedet – die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie legt fest, wer ein Flüchtling ist, nämlich eine Person, die aus begründeter Angst vor Verfolgung wegen „ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ ihr Heimatland verlassen hat und dort keinen Schutz finden kann. Zentral ist das sogenannnte „Non-Refoulement“-Gebot, wonach ein Flüchtling nicht in ein Land zurückgewiesen werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht sein würden.