Das DRK bietet die Möglichkeit, bei einer Vielzahl von Einrichtungen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Die Aufgaben und Möglichkeiten sind dabei so spannend wie vielfältig. Alle Infos gibt es auf dieser Seite. Direkt zur Übersicht der Träger.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist und vor allem eines: eine Bereicherung. Und das nicht nur für jene, die sich zur einjährigen sozialen Tätigkeit entscheiden; sondern auch für alle Menschen, die von deren Engagement profitieren. Denn in dem gesetzlich abgesicherten sozialen Bildungsjahr leisten Jugendliche praktischen Einsatz in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen. Ergänzt wird die Praxis durch persönlichkeitsbildende Seminare, die ihr Wissen und ihre Kompetenz erweitern.
Das FSJ beim DRK wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Ein FSJ wird beim Deutschen Roten Kreuz in der Regel über 12 Monate vergleichbar einer Vollzeittätigkeit absolviert. Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind möglich, bedürfen jedoch der gesonderten Absprache.
Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Die jungen Menschen lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft dabei auch häufig, sich über den eigenen zukünftigen Berufsweg klar zu werden.
Typische Einsatzfelder des FSJ beim DRK:
Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt.
DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine Einsatzstelle zu finden, die den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Interessenten entsprechen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Häufig gibt es auch die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.
Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der zuständige Ansprechpartner Ihrer Region, der auch die Bewerbung entgegennimmt.
Hier zu den FSJ- und BFD-Trägern in deiner Region gelangen:
Die Freiwilligendienste des DRK führen eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf Webseite der Freiwilligendienste beim DRK.
"Es geht um das Leben, nicht nur um das Sterben." Leonie Knolle hat ihr Freiwilliges Soziales Jahr im Hospiz gemacht und gemerkt, "dass das absolut kein trister, dunkler Ort ist.“ Im Podcast erzählt sie von ihrem Umgang mit dem Tod, ihrem neuen Blick aufs Leben und ihren Erfahrungen während des FSJ.