Das Service-Wohnen des DRK bietet beim betreuten Wohnen viele Vorteile, um ein Leben in Sicherheit und Selbstbestimmung zu genießen.
Wer älter wird, weiß Hilfe zu schätzen.
Eine besondere Ausprägung im betreuten Wohnen für ältere Menschen ist, dass diese nicht zwangsläufig einen Hilfe- oder Pflegebedarf haben.
Sie wollen jedoch in einer Wohnanlage oder einer Wohngruppe leben, die ein selbstständiges und altersgerechtes Leben weiterhin ermöglicht.
Der Grundgedanke ist, dass jeder in seinen „eigenen vier Wänden" lebt und den Alltag mehr oder weniger alleine bzw. im Haus- oder Nachbarschaftsverbund organisiert.
Durch eine Ausstattung der Wohnung, die den möglichen Bewegungseinschränkungen älterer Menschen Rechnung trägt, wird das eigenständige Wohnen gefördert.
Als Ergänzung werden professionelle Serviceleistungen (bis hin zur Pflege) angeboten, die man nach Bedarf abrufen kann. Durch den modularen Aufbau und individuell abgestimmte Leistungen bleiben die Kosten des betreuten Wohnens überschaubar und transparent.
Das betreute Wohnen eignet sich für Alleinstehende, Ehepaare oder befreundete ältere Menschen, die in einem guten Serviceumfeld gemeinsam ihren Lebensabend verbringen möchten.
Auch für ältere Menschen, die Sicherheit suchen, bevor sie pflegebedürftig sind, ist das betreute Wohnen eine gute Alternative. So kann ggf. eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung so weit wie möglich hinausgeschoben werden.
Je nach Leistungspaket fallen beim betreuten Wohnen unterschiedliche Kosten an.
In jedem Fall sind natürlich wie bei einer normalen Wohnung, die Miete bzw. Betriebskosten zu tragen.
Zusätzlich werden je nach Wohnmodell oder nach Inanspruchnahme die Kosten für die von Ihnen ausgewählten Serviceleistungen berechnet.
Ambulante Pflege- und Versorgungsleistungen können gegebenenfalls über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie diesbezüglich und zu weiteren Themen rund um das betreute Wohnen gerne vor Ort.
Unter den Serviceleistungen beim betreuten Wohnen versteht man einerseits Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Hierzu gehören
Ferner können im Falle einer längeren Krankheit bzw. bei eintretender Pflegebedürftigkeit pflegerische Leistungen organisiert werden.
Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.