Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfende, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfende als auch an alle generell an Erster Hilfe Interessierten.
Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.
Falls Sie nicht fündig geworden sind, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren nächsten Kreisverband.
Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.