Das Deutsche Rote Kreuz bildet Betriebssanitäter gemäß der gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung in zwei Stufen aus:
Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung der Grundausbildung
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.