Kurs zur Ausbildung als Betriebssanitäter

Kurs Betriebs­sa­ni­täter

Aus- und Fort­bil­dung für den betrieb­li­chen Sani­täts­dienst

Das Deutsche Rote Kreuz bildet Betriebs­sa­ni­täter gemäß der gesetzlichen Vorschriften zur Unfall­ver­hü­tung in zwei Stufen aus:

  • Der Grundlehrgang ist eine grundlegende und allgemeingültige Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst.
  • Der Aufbaulehrgang ist vorwiegend auf betriebliche Aufgaben ausgerichtet.
Nach §27 Abs. 3 der Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) darf der Unternehmer als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen die von einer Stelle aus- und fortgebildet worden sind, welche von den Unfall­ver­si­che­rungs­trägern zugelassen ist. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat an verschiedenen Standorten diese Zulassung erhalten.

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Grund­lehr­gang für Betriebs­sa­ni­täter

Der Grundlehrgang für Betriebs­sa­ni­täter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebs­sa­ni­täter eingesetzt werden sollen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Grund­aus­bil­dung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf

Die wesent­li­chen Themen­be­reiche:

  • Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
  • Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
  • Wiederbelebung
  • Versorgung von Unfällen
  • Akute Notfälle der inneren Medizin, Vergiftungen
  • Thermische Notfälle
  • Vergiftungen
  • Infek­ti­ons­krank­heiten
  • Rettung und Transport
  • Rechtsgrundlagen

Gesamt­lern­ziel:

Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.

Insbesondere können Sie nach Beendigung der Grund­aus­bil­dung

  • Ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben sowie
  • Die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesund­heits­stö­rungen im Betrieb durchführen.

Dieser Teil  der Ausbildung umfasst 63 Unter­richts­ein­heiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschluss­prü­fung.

Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/027/36500 vom 15.04.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.