Zur eigenen Sicherheit gehört auch in hohem Maße auch die Absicherung der Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall. Bei Annäherung an eine Unfallstelle muss der oder die Ersthelfende nach Erfassen der Situation sofort die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeugs einschalten, um so nachfolgende Verkehrsteilnehmende zu warnen.
Nach dem Eintreffen an der Unfallstelle ist in angemessener Entfernung zu halten, bei Dunkelheit kann die Unfallstelle mit den Scheinwerfern des eigenen Fahrzeuges ausgeleuchtet werden.
Sind mehrere Personen im Fahrzeug, sollte einer der Insassen die Aufgabenverteilung übernehmen:
Bei einem Verkehrsunfall sollten die Betroffenen schnellstmöglich aus der Gefahrenzone gerettet werden und passende Hilfe erhalten (z. B. durch Helmabnahme).
Abschließend sei erwähnt, dass natürlich auch bei Unfällen im Haushalt, im Betrieb oder in der Schule eine Absicherung der Unfallstelle erfolgen muss.