Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen zählen z. B.:
Die Reihenfolge der Hilfeleistungen richtet sich nach der jeweils vorgefundenen Notfallsituation. Nach einem Verkehrsunfall beispielsweise steht das Absichern der Unfallstelle und das Retten aus der Gefahrenzone an erster Stelle. Bitte bedenken Sie: Es würde weder dem Betroffenen noch Ihnen nützen, wenn Sie sich in Gefahr bringen. Diese Regel gilt grundsätzlich auch bei anderen Notfällen: „Sicherheit geht vor!"
Wenn Sie die erforderlichen Sofortmaßnahmen und den Notruf durchgeführt haben, müssen Sie den Betroffenen weiter betreuen und versorgen.
Weitergehende Hilfeleistungen sind z. B.:
Krankenhaus Mit der ärztlichen Versorgung und der pflegerischen Betreuung im Krankenhaus endet die Rettungskette.