Das Bewusstsein des Menschen zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, sich räumlich/ zeitlich zu orientieren, auf Fragen zur eigenen Person zu antworten und auf Reize (z.B. Schmerz) zu reagieren.
Wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist, d. h. wenn er oder sie nicht auf die oben genannten Fähigkeiten der räumlichen/zeitlichen Orientierung und der Reizempfindlichkeit reagiert, dann wird diese Person als „bewusstlos" bezeichnet. Sollte die betroffene Person jedoch reagieren, können Sie durch gezieltes Befragen nach Beschwerden, Schmerzen, Unfallhergang usw. wichtige Informationen für die notwendigen Hilfeleistungen erhalten.
Bei einer Bewusstlosigkeit sind natürliche Schutzreflexe wie beispielsweise der Schluck- oder Hustenreflex ausgeschaltet. Flüssigkeiten wie beispielsweise Blut oder Erbrochenes können hierdurch in die Atemwege gelangen. Auch ist die gesamte Muskulatur erschlafft, was dazu führen kann, dass die Zunge die Atemwege verschließt. Die betroffene Person droht zu ersticken.
Wenn keine normale Atmung feststellbar ist oder daran Zweifel bestehen, ist bei einer bewusstlosen Person von einem Kreislaufstillstand auszugehen. Dann muss umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden.