Was sind Booster-Impfungen? Welche Nebenwirkungen könnten bei einer Corona-Impfung auftreten? Bin ich nach der Impfung ansteckend? Wie erhalte ich mein Impfzertifikat? Es gibt noch viele Fragen und auch Unsicherheiten in Bezug auf die Impfung gegen COVID-19. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und weitere Informationen zur Corona-Impfung.
Die sogenannten Auffrischungs- oder auch Booster-Impfungen sind eine weitere Dosis der beiden in Deutschland zugelassenen mRNA-Impfstoffe. Dabei erhalten zuvor vollständig geimpfte oder genesene Menschen eine zusätzliche Impfung:
Generell schützen die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und reduzieren das Übertragungsrisiko. Ziel der Auffrischungsimpfung ist es, diesen Schutz noch besser und langanhaltender zu machen. Neue wissenschaftliche Daten zeigen, dass die Wirkung durch die vorherigen vektor- und mRNA-basierten Impfstoffe im Laufe der Zeit nachlässt. Die Auffrischungsimpfung trainiert das Immunsystem erneut, damit eine ausreichend hohe Anzahl an Antikörpern produziert wird, um im Falle einer Corona-Infektion weiterhin aktiv zu schützen.
Fragen Sie den behandelnden Arzt vor Ort, welcher Impfstoff für Sie als Booster am besten geeignet wäre.
Weitere Infos:
» https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Der Mindestabstand zwischen der vollständigen Impfung und der Auffrischung (Booster) sollte in der Regel 6 Monate betragen. Im Einzelfall oder bei genügend Kapazität kann der Impfabstand ggf. auf 5 Monate verkürzt werden.
Gleichzeitig empfiehlt die STIKO, dass bestimmte Personengruppen die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) zuerst erhalten sollen. Dabei richtet die STIKO Aufmerksamkeit auf die besonders vom Risiko einer COVID-19 Erkrankung betroffenen Gruppen, um Menschenleben zu schützen:
Die Auffrischungsimpfung erhalten Sie über ihren Hausarzt und in manchen Bundesländern auch über lokale Impfaktionen sowie Impfzentren.
Das Impfangebot unterscheidet sich in den Bundesländern. Eine Übersicht der offiziellen Länderseiten haben wir auf unserer Service-Seite zusammengestellt:
» https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/corona-impfzentren-in-deutschland/
Weitere Informationen zu den aktuellen Empfehlungen finden Sie hier:
» https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/46_21.pdf?__blob=publicationFile
» https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-11-18.html
COVID-19 ist eine Erkrankung, die durch die Infektion mit SARS-CoV-2, dem sog. „Coronavirus“, auftreten kann. Der Krankheitsverlauf von COVID-19 kann unterschiedliche Symptome hervorrufen und unterschiedlich schwer ausfallen bis hin zu tödlichen Folgen. Auch bei milden Verläufen sind Langzeitfolgen („Long Covid“) nicht ausgeschlossen und können ernsthafte und belastende Einschränkungen für lange Zeit mit sich bringen (Müdigkeit, Erschöpfung, Schwindel, Geschmacks- und Geruchsstörungen). Da das Virus auch durch Menschen übertragen werden kann, die keinerlei Symptome zeigen, und generell sehr leicht übertragbar ist, breitet es sich – gerade auch in den mutierten Varianten – schnell aus.
Eine Impfung gegen COVID-19 wirkt in zweierlei Hinsicht: Sie schützt die geimpfte Person vor einer Erkrankung an COVID-19 und kann die Überlastung des Gesundheitssystems (nicht mehr aufnahmefähige Intensivstationen etc.) verhindern.
Die Immunisierung der geimpften Personen wurde in einer Vielzahl von Studien im Laufe des vergangenen Jahres bewiesen. Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger Wirte findet das Virus und kann sich folglich deutlich schwerer verbreiten. Mit der Senkung der Gesamtinfektionszahlen sinkt dann auch die Wahrscheinlichkeit von Mutationsbildungen des Virus.
Neue Virusmutationen könnten dazu führen, dass die heute hochwirksamen Impfstoffe nicht mehr ausreichend Schutz bieten. Je mehr Menschen daher schnell geimpft sind, desto weniger Menschen infizieren sich als Wirt, und desto stärker werden Mutationen verlangsamt, die die Entwicklung neuer Impfstoffe erfordern.
» https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Für eine vollständige Immunisierung müssen sowohl im Fall der mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna als auch im Fall des vektorbasierten Impfstoffs von AstraZeneca zwei Impfungen erfolgen. Die zweite Impfstoffdosis soll – bei den mRNA-Impfstoffen drei bis sechs Wochen nach der ersten Impfung verabreicht werden, bei AstraZeneca 12 Wochen nach der ersten Dosis. Spätestens 60 Tage nach der Erstimpfung sollte die Zweitimpfung jedoch erfolgt sein, um die Wirksamkeit voll auszuschöpfen.
Bei der zweiten Impfung muss der gleiche Impfstoff wie bei der ersten verwendet werden, auch wenn verschiedene Impfstoffe verfügbar sind. Eine Ausnahme bildet der Impfstoff von AstraZeneca: Die STIKO empfiehlt für Personen unter 60 Jahre anstelle der zweiten Impfdosis von AstraZeneca eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 9-12 Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen. Generell ist eine Entscheidung nach ärztlichem Ermessen für die erste oder zweite Impfstoffdosis mit AstraZeneca, die bei individueller Risikoakzeptanz nach sorgfältiger Aufklärung getroffen wird, unabhängig vom Alter möglich. Bislang liegen keine Daten zum Risiko der Zweitimpfung vor.
Bei einer Impfung mit dem vektorbasierten COVID-19-Impfstoff von Johnson&Johnson ist bisher nur eine Dosis zur vollständigen Immunisierung erforderlich.
Die Impfstoffe müssen ausschließlich intramuskulär verabreicht werden, also in den Muskel gespritzt werden (in der Regel in den Oberarmmuskel des weniger belasteten Arms).
Andere Impfungen sollten möglichst nicht in den 14 Tagen vor der ersten Impfung, nicht zwischen den zwei Impfungen und nicht in den 14 Tagen nach der zweiten Impfung erfolgen. Dringend erforderliche Notfallimpfungen sind davon ausgenommen.
(https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html)
Nach dem jetzigen Kenntnisstand der Wissenschaft ist davon auszugehen, dass Menschen, die von COVID-19 genesen sind, zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer erneuten Erkrankung verfügen. Wie lang dieser Schutz besteht, ist aber noch nicht abschließend geklärt. Wer nach einer Erkrankung mit COVID-19 genesen ist, erhält daher circa sechs Monate nach Abklingen der Symptome nur eine Impfdosis, um überschießende Nebenwirkungen zu vermeiden. Als Nachweis dient ein positiver PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion oder ein Antikörpertest nach der Infektion. Die Einmal-Impfung dient als Booster der bestehenden Immunität durch die durchgemachte Infektion. Für die Impfung von Genesenen können alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.
» https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Durchfuehrung_Impfung.html
Tritt nach Verabreichung der 1. Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion auf, sollte nach Ansicht der STIKO die Verabreichung der 2. Impfstoff- Dosis ebenfalls erst etwa 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung erfolgen.
» https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
In der Europäischen Union und damit auch in Deutschland werden bisher vier Impfstoffe eingesetzt: die mRNA-Impfstoffe von BioNTech (EU-Zulassung am 21.12.2020) und Moderna (EU-Zulassung am 06.01.2021) und die vektorbasierten Impfstoffe von AstraZeneca (EU-Zulassung am 29.01.2021) und Janssen-Cilag / Johnson&Johnson (EU-Zulassung am 11.03.2021). Die STIKO empfiehlt die Verabreichung der mRNA-Impfstoffe für alle; die vektorbasierten Impfstoffe sollen vor allem bei Menschen über 60 Jahre eingesetzt werden. Für unter 30-Jährige empfiehlt die STIKO den Biontech-Impfstoff. Fragen Sie den behandelnden Arzt vor Ort, welcher Impfstoff für Sie am besten geeignet wäre.
(https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html)
» https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html
Die beiden mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna haben in den klinischen Studien eine sehr große Wirksamkeit von 95 Prozent gezeigt. 95 Prozent Wirksamkeit bedeutet, dass das Risiko, zu erkranken, für geimpfte Personen um 95 Prozent niedriger ist als für ungeimpfte. Es bedeutet aber nicht, dass die übrigen fünf Prozent der geimpften Personen erkranken. Es bedeutet auch nicht, dass 100 Prozent der Ungeimpften erkranken. Die Angaben zur Wirksamkeit zeigen, um wie viel niedriger das Risiko von Geimpften ist zu erkranken im Vergleich zu Menschen, die nicht geimpft sind. Sie spiegeln aber nicht wider, wie hoch die Erkrankungsgefahr für beide Gruppen insgesamt ist.
Eine Wirksamkeit von 95 Prozent ist jedoch erst 14 Tage nach der Zweitimpfung gegeben.
Der vektorbasierte Impfstoff von AstraZeneca hat 14 Tage nach der zweiten Impfung (die 12 Wochen nach der Erstimpfung verabreicht werden soll) nach aktueller Datenlage eine Wirksamkeit von bis zu 80 Prozent.
Der vektorbasierte Impfstoff von Johnson&Johnson hat Studien zufolge nach der empfohlenen einmaligen Impfung eine Wirksamkeit von etwa 65 Prozent.
» https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html
Alle Impfstoffe geben einen nahezu vollständigen Schutz vor schweren Verläufen und Hospitalisierungen.
Unklar ist jedoch noch, wie lange der Impfschutz jeweils anhält. Die bisher vorliegenden Daten sprechen dafür, dass eine vollständig geimpfte Person bei einer Infektion mit dem Coronavirus nur eine geringe Viruslast ausscheidet und so das Risiko, andere Personen anzustecken, gering ist.
(https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html)
» https://www.dgi-net.de/wp-content/uploads/2021/04/Vergleichsuebersicht_Impfstoffe-2021-04-23.pdf
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der Corona-Schutzimpfung mit den bisher zugelassenen Präparaten Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten: Als häufigste Impfreaktionen sind Schmerzen an der Einstichstelle und Abgeschlagenheit sowie Kopfschmerzen zu beobachten.
Seltene Nebenwirkungen können erhöhte Temperatur oder Fieber und Schüttelfrost, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Durchfall, Übelkeit und Erbrechen sein. Die Impfreaktionen und mögliche Nebenwirkungen klingen für gewöhnlich nach 2-3 Tagen ab. Zur Linderung kann ein Schmerzmittel oder fiebersenkendes Medikament eingenommen werden. Die oder der die Impfung durchführende Arzt / Ärztin berät in der Regel dazu.
Auch bei einem neuen Impfstoff gegen das Coronavirus ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen (sehr selten heißt zum Beispiel 1 Fall auf > 10.000 Geimpfte) erst im Verlauf der weiteren Impfstoffkontrolle erfasst werden.
Eine detaillierte Beschreibung möglicher Nebenwirkungen finden Sie hier:
» https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
» https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
» https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Die Impfreaktionen / Nebenwirkungen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab. Die erhöhte Körpertemperatur sollte 38 Grad Celsius nicht überschreiten und nicht länger als 48 Stunden bestehen. Bei höherem Fieber oder bei plötzlich auftretenden Schwellungen im Gesicht, juckenden Hautausschlägen am Körper oder Atembeschwerden, sollte ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.
Früher dauerte es 15 bis 20 Jahre, bis Hersteller einen Impfstoff zur Marktzulassung bringen konnten. Dass es in der Corona-Pandemie um ein Vielfaches schneller ging, hat mehrere Gründe: Erstens verfügen Expertinnen und Experten über neue Technologien; zweitens können sie auf Erkenntnisse aus anderen Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren aufbauen, drittens wurde erstmalig in einer beispiellosen wissenschaftlichen Anstrengung weltweit zeitgleich an diesem Projekt gearbeitet, wurden Ergebnisse in diesem Ausmaß miteinander geteilt und direkt an die Prüfbehörden weitergegeben. Mehrere Biotechnologieunternehmen konnten so innerhalb kurzer Zeit Impfstoff-Kandidaten entwickeln.
Die Qualität der Zulassungsverfahren war genauso hoch wie in den Jahren zuvor. Auch für die Corona-Schutzimpfung gilt: Die Impfstoffe werden erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht (präklinische und klinische Phase, Zulassungsprüfung, Auflagen der Zulassungsbehörden und Marktzulassung, Nachzulassungsbeobachtung).
Auch nach der Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle zur Erfassung der Wirksamkeit und möglicher Nebenwirkungen.
(Siehe auch Frage zum beschleunigten Zulassungsverfahren)
» https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html
Nein. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Genehmigung der klinischen Prüfungen in Deutschland und ist an der europaweiten Zulassung durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA beteiligt. Das PEI und die EMA beschleunigen alle Prozesse rund um einen Impfstoff gegen COVID-19 und bewältigen diese mit erhöhtem Personaleinsatz. So können die Beteiligten oft vor Beginn des Zulassungsverfahrens erste Daten der Impfstoff-Entwickler sichten und bewerten. Die Unternehmen wiederum hatten bereits mit der Produktion begonnen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass der entsprechende Impfstoff in der Erprobung scheitern und nach der unabhängigen Prüfung der Behörden nicht zugelassen werden könnte. Dieses Risiko nehmen die Hersteller in Kauf.
Grundsätzlich beschleunigen die Beteiligten die Testverfahren also nicht, indem sie Überprüfungen auslassen. Stattdessen führen sie die in der Regel nacheinander stattfindenden Studien teilweise parallel durch und bereiten die Zulassungsverfahren frühzeitig vor, mit unverändert hohen Anforderungen.
Das beschleunigte Zulassungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem Notfall-Zulassungsverfahren, das in einigen anderen Staaten durchgeführt worden ist.
Alle Impfstoffe und Impfstoffkandidaten gegen COVID-19 basieren auf einem Grundprinzip: Sie präsentieren dem Immunsystem Teile (Antigene) des neuartigen Coronavirus. Dadurch baut der Körper eine Immunität gegenüber dem Erreger auf. Die Wissenschaft unterscheidet grundsätzlich drei Typen: Impfstoffe mit Vektorviren, Totimpfstoffe mit Virusproteinen sowie mRNA/DNA-Impfstoffe.
Impfstoffe mit Vektorviren: Vektorimpfstoffe enthalten für den Menschen harmlose Erreger, die sog. Vektoren. Sie tragen ein oder mehrere Moleküle (Antigene) des Krankheitserregers, um eine Immunantwort im menschlichen Körper auszulösen.
mRNA-/DNA-Impfstoffe: Genbasierte Impfstoffe kommen ohne Krankheitserreger oder deren Bestandteile (Antigene) aus. Sie enthalten lediglich Teile der Erbinformation des Virus – in Form von mRNA bzw. DNA. Diese stellen den Bauplan für ein oder mehrere Virusproteine bereit. Nach der Impfung nehmen einige wenige menschliche Körperzellen die mRNA oder DNA auf, die den Körperzellen als Vorlage dienen, um die Virusproteine (Antigene) selbst zu produzieren. Wichtig ist: Es wird nur ein Bestandteil des Virus gebildet, sodass ein Entstehen von kompletten Viren und deren weiterer Vermehrung im Körper des Menschen ausgeschlossen ist. Die neu gebildeten, ungefährlichen Virusproteine aktivieren das Immunsystem und erzeugen die schützende Immunantwort. Falls eine geimpfte Person später in Kontakt mit dem Coronavirus kommt, erkennt das Immunsystem das Antigen und bekämpft das Virus bzw. die Infektionskrankheit gezielt.
mRNA-Impfstoffe haben einen entscheidenden Vorteil: Sie verfügen über eine einfache Struktur und gewährleisten das Herstellen von vielen Millionen Impfdosen in nur wenigen Wochen.
Totimpfstoffe mit Virusproteinen: Dieser Impfstofftyp enthält abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht mehr im menschlichen Körper vermehren können. Bakterien, Hefe oder Säugerzellen produzieren das Virusprotein, das später als Antigen im Impfstoff verwendet wird.
Nach heutigem Wissensstand gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass mRNA-Impfstoffe die Gene des Menschen beeinflussen. Beim Menschen befindet sich das Erbgut in Form von DNA im Zellkern. Ein direkter Einbau von mRNA aus dem Impfstoff in die DNA ist nicht möglich, da sich die chemischen Strukturen voneinander unterscheiden. In 60 Jahren mRNA-Forschung hat die Wissenschaft noch nie beobachtet, dass mRNA aus dem Zellplasma in den Zellkern eindringt und somit das Erbgut verändern könnte. Wichtig ist auch: In fast allen Körperzellen befinden sich zu jedem Zeitpunkt zehntausende mRNA-Moleküle. Auch Viren, die beispielsweise einen Schnupfen verursachen, bringen regelmäßig mRNA-Teile in die Körperzellen ein – genauso wie das Coronavirus selbst, wenn sich eine Person mit diesem Erreger infiziert. Einige Viren wie etwa HIV können ihr Erbgut in die DNA einbauen; ob auch Sars-Cov-2 kann, ist nicht vollständig geklärt. Eine Auswirkung von mRNA-Impfstoffe auf das im Zellkern enthaltene Erbgut ist jedoch ausgeschlossen.
» https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/impfwissen-teil2-sicherheit-mrna-impfstoffe-1885660
Alle in Deutschland verfügbaren Impfstoffe schützen vor den bekannten Mutationen und schweren Krankheitsverläufen oder Krankenhausaufenthalten. Je nach Impfstoff ist der Schutz unterschiedlich gut ausgeprägt, so dass leichtere Verlaufsformen einer Erkrankung auch bei vollständigem Impfschutz möglich bleiben. Je mehr Menschen geimpft sind, desto schneller wird die Virusübertragung reduziert und damit auch mögliche weitere Mutationen unterbunden.
Die Mutation von Viren ist ein natürlicher Vorgang, bei dem sich das genetische Material des Virus verändert. Wenn ein Virus mutiert, heißt das nicht automatisch, dass die genetische Veränderung die Wirksamkeit des Impfstoffs beeinflusst. Neue Impfstofftypen wie die mRNA-Impfstoffe bieten zudem den Vorteil, dass sie schnell an Mutationen angepasst werden können. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft ist davon auszugehen, dass die bisher beobachteten Virusmutationen keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der bisher zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben.
Die aktuell vermehrt auftretende Delta-Variante zeigt die Besonderheit, dass nach der ersten Impfung und vor der zweiten Impfung ein deutlich verringerter Schutz gegenüber der (Alt-) Alpha-Variante des Erregers erreicht wird. Daher ist aktuell die Beendigung der Impfintervalle (Erst- und Zweitimpfung) für einen ausreichenden Schutz besonders wichtig.
Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Schwangerschaft einen Risikofaktor für schwere Verläufe bei einer COVID-Infektion darstellen kann. Weitere Studien zeigen eine hohe Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe bei Schwangeren vor schweren Erkrankungsverläufen. Die Antikörper werden zudem von der Mutter an den Fetus übertragen, auch wenn noch nicht klar ist, ob dadurch ein vollständiger Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann.
Die STIKO hält ein Risiko für Säuglinge in der Schwangerschaft oder Stillzeit an COVID-19 zu erkranken für gering. Daher spricht die Risiko-Nutzen-Abwägung überwiegend für eine allgemeine Impfempfehlung von ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon (14. bis 27. Schwangerschaftswoche). Die STIKO empfiehlt hierfür die Impfung mit zwei Dosen eines COVID-19 mRNA-Impfstoffs.
Es gibt keine wissenschaftlich belegten Daten dafür, dass die bisher zugelassenen Impfstoffe zu Unfruchtbarkeit führen.
Eine Erkrankung mit COVID-19 verläuft bei Kindern und Jugendlichen meist milder als bei Erwachsenen. In Einzelfällen kann es jedoch zu schweren Krankheitsverläufen kommen. Zudem ist noch unsicher, welche Langzeitfolgen sich nach einer Erkrankung ergeben können.
Auf Grundlage neuer Daten zur Sicherheit der Impfung bei Kindern und vor dem Hintergrund, dass statistische Modellierungen zur Verbreitung der Delta-Variante ein deutlich höheres Risiko für eine Erkrankung von Kindern zeigen, empfiehlt die STIKO daher eine Impfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren.
Insbesondere wird die Impfung bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren empfohlen, wenn sich in deren Umfeld Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren Krankheitsverlauf befinden, die nicht selbst geimpft werden können oder bei denen der Impfstoff nicht anschlägt (z. B. wegen einer Chemotherapie).
Für Kinder und Jugendliche wird eine Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs empfohlen.
» https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/33/Art_01.html
Das Deutsche Rote Kreuz ist immer noch bundesweit, wenn auch in unterschiedlicher Einsatzstärke und zum Teil vereinzelt, bei Impf- und Testaktivitäten im Einsatz. Auch wenn in den letzten Monaten viele Impfzentren geschlossen wurden, sind an mehreren Standorten noch ehrenamtliche und hauptamtliche DRK-Kräfte tätig. Im Jahr 2021 war das Deutsche Rote Kreuz bundesweit und in Spitzenzeiten bei Impf- und Testaktivitäten mit über 6.100 ehrenamtlichen und über 6.900 hauptamtlichen DRK-Kräften im Einsatz. Zahlreiche Helferinnen und Helfern waren bei Planung, Aufbau und Betrieb von 306 Impfzentren beteiligt und in 241 mobilen Impfteams tätig. Zudem haben DRK-Kräfte bundesweit in 793 Testzentren unterstützt, von denen 680 in Eigenverantwortung des DRK betrieben worden sind. Zusätzlich halfen viele Menschen in 338 mobilen Testteams.
Das Angebot der Test- und Impfaktivitäten ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, denn die Durchführung geschieht auf Ebene der Landes- und Kreisverbände sowie von den Mitarbeitenden des Verbands der Schwesternschaften. Das DRK hilft beispielsweise beim Aufbau der Infrastruktur, unterstützt mit Material, Fahrzeugen und Know-How und hilft bei der Rekrutierung von Personal. In den Impfzentren stehen Ehren- und Hauptamtliche beratend zur Seite, von der Organisation der Impfabläufe sowie auch der Registrierung und Betreuung der Impflinge. In einigen Bundesländern ist das DRK seitens der Verwaltung mit der gesamten operativen Durchführung der Impfungen in Impfzentren und mobilen Teams beauftragt.
Wichtig: Das DRK unterstützt die Bundesländer und den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Umsetzung der Impfkampagne. Zuständig sind jeweils das Land und speziell die Gesundheitsbehörden (Gesundheitsministerium, Kreisverwaltung, Kommune, Landrat etc.)
Die Kosten für Corona-Test sind regional unterschiedlich und hängen von den jeweiligen DRK-Verbänden ab. Die DRK-Gliederungen sind dabei in ihrem Handeln stehts eigenständig.
Der Preis pro Test wird vrs. zwischen 12 und 20 Euro liegen. Wir bitten zu beachten, dass die Angebote aufgrund mangelnden Bedarfs vielerorts eingeschränkt oder eingestellt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der Landesverbände und Kreisverbände des DRK.
In den Impfzentren können sehr viele Menschen in kürzester Zeit und ohne Wartezeiten geimpft werden. Das hängt derzeit immer von den Nachlieferungen der Impfstoffe ab.
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg: In den Ulmer Messehallen können bis zu 120 Menschen pro Stunde geimpft werden, 1500 Menschen pro Tag. Pro Impfung rechnen wir etwa mit 15 Minuten (Anmeldung, ärztliche Untersuchung, Information, Klärung möglicher Fragen, Impfung) plus 15 Minuten Beobachtungszeit, um bei seltenen allergischen Reaktionen helfen zu können.
Nein. Seit dem 7. Juni ist die Priorisierung für eine Corona-Impfung bundesweit aufgehoben worden. Alle Interessierten, die sich impfen lassen möchten, könnten in Arztpraxen, bei Betriebsärztinnen- und ärzten sowie in Impfzentren einen Termin erhalten. Aber die Vergabe von Impfterminen ist bundesweit unterschiedlich geregelt. In manchen Bundesländern ist weiterhin Geduld gefragt, denn aufgrund vorheriger Priorisierungen und knapper Impfstoffvorräte sind noch viele Menschen ungeimpft und warten auf ihren 1. und / oder 2. Impftermin. In anderen Bundesländern dagegen sind ausreichend Impfstoffe vorhanden. Auf unserer Website mit Informationen zu den DRK-Impfzentren können Sie sich erkundigen. Es könnte auch helfen, im Nachbarbundesland nachzufragen.
Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe sind die Bundesländer zuständig. In den meisten Bundesländern werden Webseiten zur Terminvergabe sowie Telefonhotlines geschaltet, die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 dient als Zugangsnummer für die Terminvergabe. Informationen zur Organisation der Impfungen in den verschiedenen Bundesländern finden sich auf den Webseiten der Länderregierungen, die wir in dieser Übersicht zusammengestellt haben.
Die Terminvergabe und das Einladungsmanagement werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht gibt es hier.
Seit Aufhebung der Priorisierung und der Teilnahme der Ärzte und Ärztinnen an der Impfkampagne stehen vielerorts zusätzliche Impfkapazitäten zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihre/n Hausarzt / Hausärztin für einen Platz auf der Warteliste. Tipp: Verfolgen Sie auch die offiziellen Twitter-Kanäle Ihrer Gemeinde oder Stadt, auf denen kurzfristige Impfangebote ohne Anmeldungen verkündet werden. In manchen größeren Städten gibt es auch private Anbieter, die freie Impftermine auf eigenen Portalen anzeigen.
Die ehren- und hauptamtlichen DRK-Mitarbeitenden in den Impfzentren sind geimpft und stellen nur ein geringes Risiko dar. Aber auch dieses Risiko wird durch die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen (Masken, Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen, Abstandsregeln) reduziert. Da die Impfzentren in großzügigen Räumlichkeiten, wie in z. B. Sportstätten oder Stadthallen aufgebaut sind, sind auch bessere Sicherheitsabstände in den Wartebereichen möglich.
Da der Impfstoff Leben rettet und knapp ist, werden vor Ort Systeme eingesetzt, um ungenutzte Termine schnell weitervergeben zu können. Es wird mit Wartelisten und erprobter Terminvergabe-Software gearbeitet, damit alle registrierten Impfinteressierten zu den übriggebliebenen Impfstoffen Zugang erhalten. Das Ziel aller im Impfzentrum ist, dass möglichst kein Impfstoff entsorgt werden muss und kein Termin verfällt. Auch ermöglichen diese Technologien die gute Taktung zwischen den einzelnen Terminen, damit möglichst viele Menschen ohne Wartezeiten – aber auch ohne Stress – ein ausführliches Aufklärungsgespräch erhalten.
Sollten dennoch Impfdosen übrigbleiben, werden dieses in das System zurückgegeben, um an anderer Stelle verimpft zu werden.
Die meisten in Deutschland zugelassenen Impfstoffe erfordern eine Zweifachimpfung. Um einen vollständigen Impfschutz herzustellen, muss die Impfserie unter Beachtung des vorgeschriebenen Impfintervalls (sechs Wochen bei BioNtech und Moderna, 12 Wochen bei AstraZeneca) eingehalten werden. Auch wenn bereits nach der ersten Dosis ein gewisser Impfschutz besteht, ist die vollständige Immunisierung und damit Schutzwirkung erst 14 Tage nach der zweiten Impfung erreicht.
Wer den Termin für die Zweitimpfung aufgrund von Krankheit, einer Reise oder anderen Gründen nicht wahrnehmen kann, sollte den Termin verschieben und laut Deutscher Gesellschaft für Immunologie innerhalb von 60 Tagen der Erstimpfung nachholen. Die Impfstoffe werden täglich in den Impfzentren vorbereitet, das heißt temperiert und oft auch in abgezählten Spritzen zur schnellen Verabreichung bereitgelegt. Sie können danach nicht wieder eingefroren oder aufbewahrt werden, sondern müssen zeitnah zum Einsatz kommen. Der Impfstoff ist ein kostbares Gut, das Leben retten kann und daher nicht unnötig verfallen soll. Bitte sagen Sie daher immer nicht wahrnehmbare Termine in den Impfzentren und Arztpraxen ab, damit Impfstoffe nicht verfallen, sondern anderen Personen verabreicht werden können. Je früher Sie absagen, desto wahrscheinlicher können Nachrücker erreicht werden.
Wer den vollständigen Impfschutz erlangt hat, hat ein deutlich geringes Risiko, an COVID-19 zu erkranken und im Krankenhaus behandelt werden zu müssen. Auch wird davon ausgegangen, dass geimpfte Personen nur eine geringe Viruslast weitergeben, falls sie sich mit dem Coronavirus anstecken. Dennoch besteht ein Restrisiko der Ansteckung von Mitmenschen. Daher ist es auch für Geimpfte erforderlich, einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen, Abstand zu halten, zu lüften und regelmäßig die Hände zu waschen. So kann auch das Ansteckungsrisiko für die Menschen gesenkt werden, die noch nicht geimpft werden konnten.
Für alle in Deutschland lebendenden Menschen ist die Impfung – unabhängig vom Versicherungsstatus – kostenlos. Der Bund übernimmt die Kosten des Impfstoffes. Sobald in den Arztpraxen geimpft wird, übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenkasse die ärztliche Leistung.
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html)
Die Impfzentren senden das Impfzertifikat in der Regel unaufgefordert nach erfolgter und vollständiger Impfung zu. Viele Hausärzte stellen es auch direkt aus. Zudem können alle bereits Geimpften das Zertifikat in vielen Apotheken ausstellen lassen, die unter dem folgenden Link zu finden sind: mein-apothekenmanager.de
Das mobile Impfteam besteht aus einer Teamleitung und Helferinnen und Helfern des DRK, die impfen (falls dies nicht der Arzt selbst durchführen will) und dokumentieren. Dazu kommen ein Mediziner und eine Apothekerin oder Apotheker oder eine entsprechend ausgebildete Fachkraft. Für die Durchführung der Impfung der mobilen Impfteams kommen ausschließlich medizinische Fach-/Assistenzberufe in Betracht:
Gemeinsam mit dem Arzt/Ärztin und Helfern sucht das mobile Impfteam die Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht mobil sind, in ihren Zimmern auf. Mobile Bewohnerinnen und Bewohner können aber auch - je nach Absprache in der Einrichtung in einem zentralen, für die Impfung vorgesehenen Raum in Begleitung des Pflegepersonals gebracht werden, um dort ihre Impfung zu erhalten. Alle Dokumente werden auf Vollständigkeit geprüft, Abweichungen dokumentiert. Dann erfolgt die Impfung. Nach dieser erfolgt in engen Zeitabständen eine Kontrolle durch das Personal, ob eventuell beim Impfling Nebenwirkungen auftreten, die dann auf einem Laufzettel dokumentiert werden. Für später auftretende Nebenwirkungen stehen der Einrichtung personalisierte Nebenwirkungskarten zur Verfügung.
Die Impfung der Mitarbeitenden einer Einrichtung erfolgt meist in einer so genannten „Impfstraße“, die in der Einrichtung in einem größeren Raum aufgebaut wird. Dazu gehört ebenfalls die Prüfung der Unterlagen, des aktuellen Gesundheitszustandes, die Impfung und die Kontrolle bzgl. Nebenwirkungen.