Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf selbstständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies schließt alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung oder ihrem Lebensort ein.
Die Einrichtungen und Dienste des DRK setzen diese Grundsätze zu ihren Angeboten passend um. Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.
Sie umfasst:
- Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Berufsfördernde, pädagogische, pflegerische und technische Angebote durch Einrichtungen und Dienste.
- Information, Beratung und Vermittlung.
- Begleitung, Assistenz und Betreuung.
- Freizeitangebote.
- Unterstützung der Selbsthilfe.
Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz wendet sich an alle Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenssituationen und stellt die jeweils erforderlichen Angebote zur Unterstützung zur Verfügung.