Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf selbständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies schließt alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung oder ihrem Lebensort ein.
Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz wendet sich an alle Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenssituationen und stellt die jeweils erforderlichen Angebote zur Unterstützung zur Verfügung.
Die Einrichtungen und Dienste des DRK setzen diese Grundsätze zu ihren Angeboten passend um. Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen. Sie umfasst: