DRK, Behinderte, Essen, Fahrdienst, Fahrdienst Behinderter

Beratung der Behindertenhilfe und unterstützende Dienste

Die DRK Beratungsstellen in der Behindertenhilfe kümmern sich um alle Fragen rund um die Themen Gesetze, Steuern, Gesundheitsprogramme und weitere Hilfsmittel. Durch ihre langjährige Erfahrung können Ihnen unsere Ansprechpartner schnell und kompetent Informationen rund um die Behindertenhilfe geben und Kontakte vermitteln. Zudem bietet das DRK eigene Hilfsangebote, wie z.B. einen Fahrdienst oder familienunterstützende Dienste an. 

Betreuungsvereine

Erwachsene, die der Hilfe im Sinne des Betreuungsrechts (§§ 1896 ff BGB) bedürfen, werden auf Antrag durch einen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Die Betreuer helfen u. a. bei Finanzangelegenheiten, Beantragung von Renten- und Sozialleistungen, der gesundheitlichen Versorgung, der Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten und der Lösung von Alltagsproblemen. In den Betreuungsvereinen werben, beraten und begleiten hauptamtliche Mitarbeiter ehrenamtliche Betreuer, unterstützen diese zum Beispiel beim Kontakt mit Amtsgerichten, Behörden und Institutionen. Die Betreuungsvereine stehen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern bei schwierigen Entscheidungen bei, organisieren den Austausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern, bieten regelmäßig Fortbildungen an und stehen darüber hinaus auch selbst für Betreuungen zur Verfügung. 

Angebote für Menschen mit Behinderungen bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Behinderten-Fahrdienst

Für mehr Mobilität im Alltag - sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch, Freizeitaktivitäten oder ein Treffen mit Freunden. Spezialfahrzeuge ermöglichen ein praktisches und bequemes Fahren ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für Rollstühle. Unsere freundlichen und zuverlässigen Fahrer bringen Menschen mit Behinderungen sicher zum Wunschort - ein Anruf genügt. Gerne beraten wir Sie zu der günstigsten Art des Transports. 

In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse eine begrenzte Anzahl von Behinderten-Fahrdiensten. Ihr DRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten bei Fahrten, die die Krankenkasse oder weitere Sozialhilfeträger nicht übernehmen.

Familienunterstützende Dienste (FuD)

Der Familienunterstützende Dienst unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ihre Familien mit Behinderungen zu Hause oder außerhalb, einzeln oder in Gruppen. Die Betreuung erfolgt u. a. durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, FSJler, die durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen begleitet werden. Letztere koordinieren und organisieren die Angebote des FuD und fungieren als Beratungsstelle für Betroffene und ihre Angehörigen.
DRK, Duisburg, Behindertenhilfe, Transport, Fahrdienst, Betreuungsdienst, Bewegungsprogramm

Früherkennung und Frühförderung

Nach § 30 SGB IX umfassen Früherkennung und Frühförderung medizinische sowie nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten. Neben diesen Therapie- und speziellen Förderangeboten zeigen sie der ganzen Familie sinnvolle Lebensperspektiven auf. Dabei kooperieren verschiedene Berufsgruppen interdisziplinär.

Hauswirtschaftliche Leistungen für Menschen mit Behinderung

Die Sozialstationen des Deutschen Roten Kreuzes unterstützen Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit bei der alltäglichen Hausarbeit oder übernehmen Einkäufe. Die Leistungen sollen entlasten und helfen, den Alltag zu Hause weiterhin zu meistern. Die Übernahme der Kosten für diese Dienstleistung hängt von der persönlichen Situation ab. Eine Kostenübernahme ist z. B. durch den Sozialhilfeträger, die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung möglich.
DRK, Beratung, Mettmann

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (PKSB)

Sie richten sich an Erwachsene, die psychisch oder seelisch erkrankt und Menschen, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind, an ihre Angehörigen und wichtige Personen im sozialen Umfeld der Betroffenen. Die Mitarbeiter der psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen halten ein niedrigschwelliges Angebot vor, das dazu befähigen soll, auch mit einer psychischen Erkrankung im gewohnten Sozialraum zu leben. Stabilisierung und Krisenmanagement stehen dabei im Vordergrund.

Schulassistenz für behinderte Kinder und Jugendliche

Die Schulassistenz richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die einer individuellen Unterstützung und Begleitung während des Unterrichts bedürfen. Mit Hilfe der persönlichen Assistenz soll erreicht werden, dass das Kind im Umgang mit seiner Behinderung soweit wie möglich selbstständig wird und behinderungsbedingte Beeinträchtigungen aufgefangen werden, sodass das Kind am Regelunterricht teilhaben kann.

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Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie bieten Personen, die wegen Art oder Schwere einer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz.

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