Erwachsene, die der Hilfe im Sinne des Betreuungsrechts (§§ 1896 ff BGB) bedürfen, werden auf Antrag durch einen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Die Betreuer helfen u. a. bei Finanzangelegenheiten, Beantragung von Renten- und Sozialleistungen, der gesundheitlichen Versorgung, der Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten und der Lösung von Alltagsproblemen. In den Betreuungsvereinen werben, beraten und begleiten hauptamtliche Mitarbeiter ehrenamtliche Betreuer, unterstützen diese zum Beispiel beim Kontakt mit Amtsgerichten, Behörden und Institutionen. Die Betreuungsvereine stehen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern bei schwierigen Entscheidungen bei, organisieren den Austausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern, bieten regelmäßig Fortbildungen an und stehen darüber hinaus auch selbst für Betreuungen zur Verfügung.
Für mehr Mobilität im Alltag - sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch, Freizeitaktivitäten oder ein Treffen mit Freunden. Spezialfahrzeuge ermöglichen ein praktisches und bequemes Fahren ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für Rollstühle. Unsere freundlichen und zuverlässigen Fahrer bringen Menschen mit Behinderungen sicher zum Wunschort - ein Anruf genügt. Gerne beraten wir Sie zu der günstigsten Art des Transports.
In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse eine begrenzte Anzahl von Behinderten-Fahrdiensten. Ihr DRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten bei Fahrten, die die Krankenkasse oder weitere Sozialhilfeträger nicht übernehmen.
Nach § 30 SGB IX umfassen Früherkennung und Frühförderung medizinische sowie nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten. Neben diesen Therapie- und speziellen Förderangeboten zeigen sie der ganzen Familie sinnvolle Lebensperspektiven auf. Dabei kooperieren verschiedene Berufsgruppen interdisziplinär.
Sie richten sich an Erwachsene, die psychisch oder seelisch erkrankt und Menschen, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind, an ihre Angehörigen und wichtige Personen im sozialen Umfeld der Betroffenen. Die Mitarbeiter der psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen halten ein niedrigschwelliges Angebot vor, das dazu befähigen soll, auch mit einer psychischen Erkrankung im gewohnten Sozialraum zu leben. Stabilisierung und Krisenmanagement stehen dabei im Vordergrund.