Ehrenamtliche des DRK und die Feuerwehr im Einsatz auf Flugfeld
Gleicher Einsatz, gleiche Rechte

Für die bundesweite Helfergleichstellung

Wir setzen uns dafür ein, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bundesweit in Hilfsorganisationen wie dem DRK rechtlich mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk gleichgestellt werden.

Was bedeutet Helfergleichstellung?

Helfergleichstellung ist ein zentrales Anliegen, das auf die rechtliche Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Hilfsorganisationen wie dem DRK mit den Einsatzkräften der Feuerwehr und dem THW abzielt. Gerade in herausfordernden Situationen wie einer Flutkatastrophe ist es essenziell, gleiche Rechte und Leistungen für alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz sicherzustellen.

Helfergleichstellung im Fokus

„Bevölkerungsschutz und Sicherheit haben viele Gesichter. Um dem gerecht zu werden braucht es eine gleiche Grundlage um die verschiedenen Facetten abzudecken und den Anforderungen gerecht zu werden“

Zitat von einer Ehrenamtlichen im Ahrtal-Einsatz

Unsere Forderung

Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen brauchen eine flächendeckende Gleichstellung zu anderen Einsatzkräften (THW, Feuerwehren) im Hinblick auf rechtliche Freistellungsansprüche, Ersatzleistungen und soziale Absicherung – auch für Aus- und Fortbildung sowie Übungen und in den Einsatzfällen ohne Feststellung des Katastrophenfalles.

Bei überörtlichen Einsätzen dürfen keine unterschiedlichen Regelungen für Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen mehr gelten.

Durchsetzung der Gleichstellung von Helferinnen und Helfern des DRK und der anerkannten Hilfsorganisationen mit Angehörigen von THW und Freiwilligen Feuerwehren in allen Bundesländern.

DRK-Präsidialrat in der Sitzung am 21.6.2022

Helfergleichstellung im Bevölkerungsschutz

Der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland wird zu über 90 Prozent von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen und die Bewältigung von Krisenlagen erfordert das Zusammenwirken ehrenamtlicher Einsatzkräfte verschiedener Organisationen.

Die Herausforderung liegt in der unterschiedlichen Regelung zur Freistellung von ehrenamtlichen Helfenden von ihrer regulären Arbeit. Freistellung sowie die mögliche Kompensation für Arbeitnehmer und Selbstständige sind nur in einigen Bundesländern für die helfenden Organisationen einheitlich geregelt. Das führt zu Ungleichheiten und Unsicherheiten. Auch bei Schadens- und Ausgleichsansprüchen sowie sozialen Absicherungen gibt es im Bundesgebiet uneinheitliche Vorgaben.

Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes in Deutschland folgen dem föderalen Staatsaufbau, wie er im Grundgesetz vorgesehen ist. Die Zuständigkeiten sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Während der Bund allein für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall verantwortlich ist (gemäß Art. 73 Nr. 1 GG), obliegt die Gesetzgebungskompetenz für die meisten anderen Aufgaben der Gefahrenabwehr den Ländern.

Helfergleichstellung nach Bundesland

Bundesland
Freistellungsanspruch
Lohnfortzahlung
zusätzlicher Versicherungsschutz
 
Ausbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Ausbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Ausbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Baden-Württemberg
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Bayern
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Berlin
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Brandenburg
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Bremen
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Hamburg
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Hessen
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Mecklenburg-Vorpommern
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Niedersachsen
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Rheinland-Pfalz
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Saarland
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Sachsen
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Sachsen-Anhalt
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Schleswig-Holstein
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Thüringen
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
Nordrhein-Westfalen
FreistellungsanspruchAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
LohnfortzahlungAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall
zusätzlicher VersicherungsschutzAusbildung / Übung
unterhalb Katastrophen-Schwelle
Katastrophen-Fall

Legende

Keine Angaben
Keine Gleichstellung zu THW/FF
Gleichstellung zu THW/FF erreicht
Teilweise gegeben

Legende: Erläuterungen für die Tabelle

Keine Gleichstellung zu THW/FF: Es gibt keine rechtlichen Regelungen, die ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen den Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks (THW) und der Freiwilligen Feuerwehr (FF) gleichstellen.

Gleichstellung zu THW/FF erreicht: Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen sind rechtlich gleichgestellt mit den Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks (THW) und der Freiwilligen Feuerwehr (FF). Dies umfasst einheitliche Regelungen hinsichtlich Freistellung, Versicherungsschutz und Entgeltfortzahlung, die eine faire Behandlung aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte sicherstellen.

Teilweise gegeben: Es gibt teilweise Regelungen die die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen den Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks (THW) und der Freiwilligen Feuerwehr (FF) gleichstellen. Einige Aspekte wie Freistellung oder Versicherungsschutz sind geregelt, jedoch bestehen noch Lücken in der vollständigen Gleichstellung. Und/oder die Umsetzung der Regelungen ist mangelhaft.

Vergleichbare Arbeit mit unterschiedlichen Bedingungen

Übersicht zu den landesrechtlichen Regelungen für Einsatzkräfte in den Hilfsorganisationen

  • Baden-Württemberg (Landeskatastrophenschutzgesetz BW LKatSG §13)
  • Bayern (Bayerisches Katastrophenschutzgesetz BayKSG Art. 17)
  • Berlin (Katastrophenschutzgesetz KatSG § 22 Abs. 2)
  • Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG § 19)
  • Bremen (Bremisches Hilfeleistungsgesetz BremHilfeG § 52)
  • Hamburg (Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz § 24, 24a)
  • Hessen (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz HBKG §39)
  • Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz LKatSG M-V § 17)
  • Niedersachsen (Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz NKatSG § 17)
  • Nordrhein-Westfalen (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz BHKG §20, 21
  • Rheinland-Pfalz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG §18)
  • Saarland (Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland SBKG §25)
  • Sachsen (Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz SächsBRKG §§ 61, 62)
  • Sachsen-Anhalt (Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KatSG-LSA §§ 14, 14a)
  • Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz LKatSG §13)
  • Thüringen (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ThürBKG §19)

Die Unterschiede wirken sich zum Teil negativ auf die Zusammenarbeit der anerkannten Hilfsorganisationen und staatlichen Akteure in Einsatzlagen aus. Die fehlende Gleichbehandlung beeinträchtigt das reibungslose Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen, die gemeinsam Krisen bewältigen. (Daher ist eine bundeseinheitliche Regelung notwendig, um eine gerechtere und effektivere Unterstützung für alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz sicherzustellen.

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