Nachstehende Nutzungsbedingungen gelten für die Verwendung des Partnerlogos „Gutes Unternehmen“, welches der Deutsches Rotes Kreuz e.V., Carstennstraße 58, 12205 Berlin (nachfolgend nur das „DRK“), Unternehmen (nachfolgend „Gutes Unternehmen-Partner“) zur Nutzung gewährt.
1. Das DRK gestattet dem Gutes Unternehmen-Partner die Nutzung des Partnerlogos „Gutes Unternehmen“.
2. Das Partnerlogo darf durch den Gutes Unternehmen-Partner ausschließlich im Rahmen der Information auf dessen Unterstützung der Auslandshilfe des DRK genutzt werden, z. B.:
3. Das Partnerlogo darf durch den Gutes Unternehmen-Partner nicht im Rahmen eigener Werbung vermarktet werden. Insbesondere ist es dem Gutes Unternehmen-Partner untersagt, das Partnerlogo zur Vermarktung seiner Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Tätigkeiten zu verwenden.
4. Das Nutzungsrecht ist befristet und endet am 31.12. des Jahres, in dem die Nutzungsvereinbarung geschlossen wurde. Die Rechtseinräumung beginnt mit Zusendung der Login-Daten für den Downloadbereich. Der Gutes Unternehmen-Partner 2023 verpflichtet sich, nach Ablauf des 31.12.2023 das Partnerlogo nicht weiterhin zu verwenden.
5. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind räumlich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Ein Recht zur Nutzung des Partnerlogos im Ausland ist davon nicht umfasst.
6. Die Sponsoringgebühr beträgt 5.000 Euro zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
7. Der Gutes Unternehmen-Partner darf das vom DRK zur Verfügung gestellte Partnerlogo ausschließlich in der vorgegebenen Form verwenden. Jegliche Veränderung oder Verfälschung des Partnerlogos sind dem Gutes Unternehmen-Partner untersagt.
8. Die durch das DRK an den Gutes Unternehmen-Partner übertragenen Nutzungsrechte sind einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte. Das DRK kann jederzeit auch anderen die Nutzungsrechte an dem Partnerlogo übertragen. Dem DRK steht es demnach frei, gleichgeartete oder ähnliche Nutzungsrechte anderen Unternehmen, auch Wettbewerbern des Gutes Unternehmen-Partners, einzuräumen.
9. Der Gutes Unternehmen-Partner verpflichtet sich, über den in diesen Nutzungsbedingungen bestimmten Umfang hinaus das zur Verfügung gestellte Partnerlogo nicht zu eigenen Zwecken gleich welcher Art zu verwenden. Der Gutes Unternehmen-Partner ist nicht berechtigt, Dritten ganz oder teilweise Rechte an dem Partnerlogo einzuräumen oder die eingeräumten Rechte zu übertragen. Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind auch mit dem Gutes Unternehmen-Partner verbundene Unternehmen und sonstige dem Gutes Unternehmen-Partner nahestehende natürliche oder juristische Personen.
10. Der Gutes Unternehmen-Partner ist verpflichtet, jegliche Aktionen und Geschäftspraktiken zu unterlassen, die dem gemeinnützigen Vereinszweck des DRK zuwiderlaufen oder geeignet sind, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen.
11. Das offizielle Logo des DRK ist von dieser Rechtseinräumung nicht erfasst und darf durch den Gutes Unternehmen-Partner nur im Falle einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung verwendet werden.