Auf dieser Übersichtsseite zeigen wir Ihnen, mit welchen Aspekten des humanitären Völkerrechts sich das Deutsche Rote Kreuz befasst. Zudem stellen wir Ihnen eine umfangreiche Materialiensammlung zur Verfügung und bieten einen Newsletter für besonders Interessierte an.
Das Humanitäre Völkerrecht (HRV) regelt den Schutz von Personen, die nicht an Feindseligkeiten teilnehmen, und begrenzt die Mittel und Methoden der Kriegführung. Es umfasst die Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle. Ziel ist es, humanitäre Prinzipien in Konfliktsituationen zu wahren und das Leid der Betroffenen zu mindern.
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie kennen und umsetzen können.
Dies ist ein interaktiver Film. Ihre Entscheidungen beeinflussen die Geschichte. Während Sie zuschauen, achten Sie auf Benachrichtigungen, um mehr zu erfahren.
Triggerwarnung: Bitte beachten Sie, dass dieser interaktive Film Themen und Szenen eines bewaffneten Konflikts enthält, die bei einigen Zuschauerinnen und Zuschauern Unbehagen oder starke emotionale Reaktionen auslösen können.
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DRK-Generalsekretariat: Team 56, Justitiariat
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Teamleitung
Herr Sebastian Hofer
Tel.: (030) 85404 184
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Referentinnen und Referenten Verbreitungsarbeit / Internationales Recht
Frau Seyda Uyar-Bulut, LL.M.
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Herr Jakob Nikfarjam, LL.M.
Tel.: (030) 85404 368
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Frau Esther Schnell, LL.M.
Tel.: (030) 85404 357
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de
Der Fachbereich humanitäres Völkerecht des Generalsekretariats bietet interessierten Rechtsreferendarinnen und -referendaren sowie Praktikantinnen und Praktikanten die Chance, Einblicke in die Verbreitungsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes zu erlangen. Voraussetzung ist eine Mindestdauer der Referendariatsstation bzw. des Praktikums von zwei Monaten. Wir bitten Sie Ihre Bewerbung an hvr(at)drk(dot)de zu senden.