Replika eines Ambulanzwagens vom Roten Kreuz mit Einschusslöchern Beschreibung

Humanitäres Völkerrecht im Kontext des DRK

Auf dieser Übersichtsseite zeigen wir Ihnen, mit welchen Aspekten des humanitären Völkerrechts sich das Deutsche Rote Kreuz befasst. Zudem stellen wir Ihnen eine umfangreiche Materialiensammlung zur Verfügung und bieten einen Newsletter für besonders Interessierte an.

Das Humanitäre Völkerrecht (HRV) regelt den Schutz von Personen, die nicht an Feindseligkeiten teilnehmen, und begrenzt die Mittel und Methoden der Kriegführung. Es umfasst die Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle. Ziel ist es, humanitäre Prinzipien in Konfliktsituationen zu wahren und das Leid der Betroffenen zu mindern.

Auch im Krieg gibt‘s Regeln​

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie kennen und umsetzen können.

IF WAR COMES TO YOU

Dies ist ein interaktiver Film. Ihre Entscheidungen beeinflussen die Geschichte. Während Sie zuschauen, achten Sie auf Benachrichtigungen, um mehr zu erfahren.

Triggerwarnung: Bitte beachten Sie, dass dieser interaktive Film Themen und Szenen eines bewaffneten Konflikts enthält, die bei einigen Zuschauerinnen und Zuschauern Unbehagen oder starke emotionale Reaktionen auslösen können.

Dies ist ein interaktiver Film. Ihre Entscheidungen beeinflussen die Geschichte. Während Sie zuschauen, achten Sie auf Benachrichtigungen, um mehr zu erfahren. Bitte beachten Sie, dass dieser Film in einem bewaffneten Konflikt spielt und bei einigen Zuschauern Unbehagen auslösen kann.

Jetzt den interaktiven Film anschauen:

Rechtsgrundlagen

IKRK-Wagen fährt auf zerstörter Straße

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts einzufordern und zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.

Foto des Originaldokuments der Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen.

IKRK-Wagen fährt auf zerstörter Straße

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts einzufordern und zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.

Foto des Originaldokuments der Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen.

Die Verbreitungsarbeit

Angehörige von Streitkräften bei IKRK-Briefing

Wir erklären Ihnen, was hinter dem Begriff der Verbreitungsarbeit steht, und weshalb sie so wichtig ist.

Hier finden Sie alle Materialien zum humanitären Völkerrecht und der Verbreitungsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes.

Sie möchten über Neuigkeiten im Bereich des humanitären Völkerrechts informiert werden? Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Angehörige von Streitkräften bei IKRK-Briefing

Wir erklären Ihnen, was hinter dem Begriff der Verbreitungsarbeit steht, und weshalb sie so wichtig ist.

Hier finden Sie alle Materialien zum humanitären Völkerrecht und der Verbreitungsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes.

Sie möchten über Neuigkeiten im Bereich des humanitären Völkerrechts informiert werden? Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Gremien

DRK-Fachausschuss Humanitaeres Voelkerrecht

Als Beratungsorgan ist der DRK-Fachausschuss zugleich nationales Komitee zum humanitären Völkerrecht. Er befasst sich mit aktuellen völkerrechtlichen Fragen, z.B. mit nationalen und internationalen Umsetzungsverfahren, Problemlagen in einzelnen Konflikten sowie mit der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs.

DRK-Fachausschuss Humanitaeres Voelkerrecht

Als Beratungsorgan ist der DRK-Fachausschuss zugleich nationales Komitee zum humanitären Völkerrecht. Er befasst sich mit aktuellen völkerrechtlichen Fragen, z.B. mit nationalen und internationalen Umsetzungsverfahren, Problemlagen in einzelnen Konflikten sowie mit der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs.

Ausbildungsveranstaltungen

Kontakt

DRK-Generalsekretariat: Team 56, Justitiariat 
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Fax: (030) 85404 472

Teamleitung 
Herr Sebastian Hofer
Tel.: (030) 85404 184
E-Mail: S.Hofer(at)drk(dot)de 

Referentinnen und Referenten Verbreitungsarbeit / Internationales Recht
Frau Seyda Uyar-Bulut, LL.M.
Tel.: (030) 85404 324
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de

Herr Jakob Nikfarjam, LL.M.
Tel.: (030) 85404 368
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de

Frau Esther Schnell, LL.M.
Tel.: (030) 85404 357
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de

Der Fachbereich humanitäres Völkerecht des Generalsekretariats bietet interessierten Rechtsreferendarinnen und -referendaren sowie Praktikantinnen und Praktikanten die Chance, Einblicke in die Verbreitungsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes zu erlangen. Voraussetzung ist eine Mindestdauer der Referendariatsstation bzw. des Praktikums von zwei Monaten. Wir bitten Sie Ihre Bewerbung an hvr(at)drk(dot)de zu senden.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende