Zeichen der Zuge­hö­rig­keit

Die Allerhöchste Ordre für die gemeinsame Diensttracht kommt von Kaiser Wilhelm II. persönlich.

Die Rotkreuz­schwes­tern sind gesell­schaft­lich hoch angesehen und genießen großes Vertrauen in der Bevölkerung. Kran­ken­pfle­ge­rinnen, die keinem Verband angehören, schmücken sich daher gerne mit dem Rot-Kreuz-Zeichen, um vom guten Ruf der hoch­qua­li­fi­zierten Rotkreuz­schwes­tern zu profitieren. Um derartige Praktiken zu unterbinden, ist 1895 ein eigenes Erken­nungs­zei­chen der Rotkreuz­schwes­tern eingeführt worden: Die Brosche mit rotem Kreuz auf weißem Grund und schwarzer Umrandung. Wer sie unbefugt trägt oder das Zeichen nachahmt, muss fortan mit Strafen rechnen.

1913 wird zudem eine einheitliche Diensttracht eingeführt, die mit kleinen Veränderungen bis 1992 die Arbeits­klei­dung darstellen wird. Die von Kaiser Wilhelm II. in einer „allerhöchsten Ordre“ festgelegte Diensttracht und die Brosche avancieren bald zu mehr als einer reinen Arbeits­klei­dung und werden daher auch voller Stolz bei Theater- und Konzert­be­su­chen getragen. Helferinnen, vor allem aus den „besseren Kreisen“, promenieren im „keimfreien Humpelrock des Waschkleides ..., unter dem sich der mit durchsichtigem Strumpf bekleidete Fuß im Lackschuh präsentierte, während die ausge­schnit­tene Bluse mit der Rotkreuz-Brosche schloss und ein modischer oder sonst farbiger Mantel, mit Pelz verbrämt, von der weißen Haube auch im Winter auf der Straße gekrönt wurde."
Die Schwes­tern­schaften des Roten Kreuzes können zu dieser Zeit bereits auf eine über fünfzigjährige Tradition zurückblicken, die mit dem Badischen Frauenverein begann. 

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