Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen.
Die Verbreitung der Regeln des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes ist eine der Hauptaufgaben der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und respektieren.
Gemäß Artikel 3 der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und § 2 der Satzung des DRK hat sich auch das Deutsche Rote Kreuz die Verbreitungsarbeit zur Aufgabe gemacht. Als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich wurde es zudem ausdrücklich in § 2 DRK-Gesetz mit der Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und die Grundsätze und Ideale der Bewegung sowie mit der Unterstützung der Bundesregierung hierbei beauftragt.
Gemäß der föderalen Struktur des DRK hat jede Verbandsebene eine eigene Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung von Verbreitungsarbeit. Neben den hauptamtlich Beschäftigten sind es insbesondere die ehrenamtlich tätigen Konventionsbeauftragten, die sich in den einzelnen Verbandsgliederungen für die Verbreitungsarbeit einsetzen.
Das Konventionsbeauftragtensystem umfasst einen/eine Bundeskonventionsbeauftragte/n, 19 Landeskonventionsbeauftragte sowie mehrere hundert Kreis- und Bezirkskonventionsbeauftragte. Es stellt in Deutschland eine einzigartige Möglichkeit dar, sich für das humanitäre Völkerrecht und eine humanitäre Ethik einzusetzen.
Die Tätigkeit des/der Bundeskonventionsbeauftragten - zumeist ein/e hochrangige/r Völkerrechtler/in - besteht vor allem darin, die Gremien des Bundesverbandes sowie bei Bedarf Regierungsstellen in Fragen des humanitären Völkerrechts zu beraten, die Arbeit der Landeskonventionsbeauftragten zu koordinieren und zu unterstützen sowie die Positionen des Deutschen Roten Kreuzes in Fragen des humanitären Völkerrechts auf nationaler Ebene und auf internationalen Foren zu verbreiten. Dies beinhaltet mannigfaltige Publikations-, Vortrags- und Fortbildungstätigkeiten.
Bundeskonventionsbeauftragter
Die Landeskonventionsbeauftragten beraten die Gremien ihres Landesverbandes in Fragen des humanitären Völkerrechts und der humanitären Ethik, koordinieren und unterstützen die Tätigkeiten der Kreiskonventionsbeauftragten, z.B. mit der Durchführung von Jahrestagungen, pflegen Kontakte zu mit Fragen des humanitären Völkerrechts und der humanitären Ethik befassten Behörden und wissenschaftlichen Institutionen, unterrichten Rotkreuz-Mitglieder und insbesondere auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare über das humanitäre Völkerrecht und erstellen in diesem Zusammenhang Arbeits- und Verbreitungsmittel. Durch Vorträge, Publikationen und Medienbeiträge vertreten sie die Auffassungen des Deutschen Roten Kreuzes auf völkerrechtlichem Gebiet im Bereich ihres Landesverbandes.
Landeskonventionsbeauftrage
Die Kreis- und Bezirkskonventionsbeauftragten wiederum beraten die Gremien ihres Kreis- oder Bezirksverbandes in einschlägigen Fragen und Sorgen für eine ausreichende Ausbildung der aktiven Rotkreuz-Mitglieder und Bevölkerung im humanitären Völkerrecht und den Idealen und Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Unterrichts- und Vortragstätigkeiten richten sich dabei vor allem an mit Aufgaben des Zivilschutzes beauftragte Mitarbeiter und Personal, das im Konfliktfall besondere humanitäre Verantwortung trägt (z.B. medizinische Fachkräfte). Letztlich leisten die Kreiskonventionsbeauftragten auch Basisarbeit für die Verwirklichung einer solidarischen, nicht-diskriminierenden und gewaltfreien Gesellschaft.
Hier finden Sie den Bericht eines langjährigen Kreiskonventionsbeauftragten