Veranstaltungen

Rückblick

18.09.2017: Experten-Workshop an der Hertie School of Governance

Das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr- Universität Bochum, das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Hertie School of Governance luden zu einem Experten-Workshop zum Thema „Waffeneinsätze und das Recht auf Leben“ nach Berlin ein.

Der Workshop richtete sich an Teilnehmer aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, dem Bundestag und der Bundesregierung. Der DRK-Bundesverband hat sich durch einen Vortrag zu Herausforderungen bei der Anwendung des humanitären Völkerrechts in aktuellen Waffeneinsätzen an der Veranstaltung beteiligt. Hierbei wurden insbesondere die Herausforderungen in der Anwendung humanitär-völkerrechtlicher Grundregeln, wie der Definition des militärischen Ziels oder des Exzessverbotes in bestimmten Einsatzszenarien verdeutlicht und mit den Teilnehmern diskutiert. Weitere Vorträge beschäftigten sich u.a. mit der Zulassung neuer Waffensysteme, der Kontrolle deutscher Rüstungsexporte und bestimmten Waffenarten wie Chemie- oder Atomwaffen.


07. - 08.10.2017: Operational Art & Thinking Joint Seminar Series, Multinationales Kommando Operative Führung Ulm

Im Rahmen der „Operational Art & Thinking Joint Seminar Series“ veranstaltete das Multinationale Kommando Operative Führung in der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm ein zweitägiges Seminar zum Thema „Hybride Kriegsführung“. Ziel des Seminars war es, ein breites Verständnis über die mit „hybrider Kriegsführung“ in Verbindung gebrachten asymmetrischen Bedrohungsszenarien zu erzielen. Experten diskutierten im Rahmen von Podiumsdiskussionen zu den Themen "Ukraine als Fallstudie für hybride Kriegsführung?", "Nationale und gemeinsame Ansätze", "Resilienz als Gegenmittel", "Die Rolle der Wirtschaft" sowie "Die Rolle von Information und Kommunikation" mit den mehr als 120 Teilnehmern aus verschiedenen Nationen und Organisationen. Das DRK unterstützte das Seminar durch einen Beitrag zu den humanitär-völkerrechtlichen Implikationen von „hybrider Kriegsführung“ sowie der Rolle der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

13. – 14.10.2017: 19. Humanitärer Kongress Berlin

Ärzte ohne Grenzen, Ärzte der Welt, das Deutsche Rote Kreuz, die Ärztekammer Berlin und die Charité Universitätsmedizin richteten gemeinsam den 19. Humanitären Kongress in Berlin aus.

Der Humanitäre Kongress hat sich in seinem 19-jährigen Bestehen als ein wichtiges Forum zum Austausch über Fragen der humanitären Hilfe etabliert. Er bringt jährlich etwa 800 Referenten und Teilnehmer aus medizinischen, humanitären und internationalen Organisationen sowie aus den Medien, der Wissenschaft und Politik weltweit zusammen. In einer einzigartigen Mischung aus medizinischen, politischen und rechtlichen Vorträgen und Workshops bot auch der diesjährige Kongress den Teilnehmern die Möglichkeit ihr Wissen zu teilen und sich über aktuelle Fragen und Herausforderungen in der humanitären Hilfe auszutauschen. Oberthema und Schwerpunkt der diesjährigen Beiträge war die Frage, welche Veränderungen zur Sicherung der für effektives humanitäres Handeln notwendigen Rahmenbedingungen angesichts politischer Veränderungen nötig sind („Out of Order? Reshaping Humanitarianism“). Das DRK führte u.a. einen Workshop zum möglichen Beitrag humanitärer Helfer zur verbesserten Einhaltung des humanitären Völkerrechts („Contribution of Humanitarians to International Humanitarian Law Compliance”) durch. Kate Mackintosh vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Katja Schöberl vom DRK-Generalsekretariat stellten die Relevanz des humanitären Völkerrechts für humanitäre Helfer in bewaffneten Konflikten dar, diskutierten bestehende Durchsetzungsmechanismen und eine mögliche Mitwirkung humanitärer Helfer als Zeugen in Strafprozessen und anderen Verfahren.

Weitere Vorträge und Workshops beschäftigten sich u.a. mit dem Umgang mit nicht-staatlichen bewaffneten Akteuren, Flüchtlingen und Migranten in Nordafrika, der Kriminalisierung humanitärer Hilfe und dem bewaffneten Konflikt im Jemen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Humanitären Kongress


13. - 14.10.2017: Tagung für Rechtsreferendare und Konventionsbeauftragte „Verbreitung des Humanitären Völkerrechts“

Der DRK-Landesverband Niedersachsen hat in Kooperation mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum sowie dem Niedersächsischen Justizministerium eine Tagung zum Humanitären Völkerrecht veranstaltet. Ziel der seit mehreren Jahren regelmäßig stattfindenden Veranstaltung ist es, Rechtsreferendare und Konventionsbeauftragte sowie Studierende im Bereich des humanitären Völkerrechts fortzubilden. Dieses Jahr umfassten die Vorträge Themen wie aktuelle Herausforderungen des humanitären Völkerrechts, die Abgrenzung zu den Menschenrechten, die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, das Völkerstrafrecht, sowie spezielle Waffenverbote und Kulturgüterschutz in bewaffneten Konflikten.

23.10.2017: Informationsveranstaltung für Hospitanten des Auswärtigen Amtes

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr fand die Veranstaltung „Humanitäres Völkerrecht und Internationale Zusammenarbeit als Einsatzfelder des DRK“ für Hospitanten des Auswärtigen Amtes im Generalsekretariat des DRK statt. Ziel der Veranstaltung war es, den Hospitanten des Auswärtigen Amtes im Rahmen der Verbreitungsarbeit einen Einblick in das humanitäre Völkerrecht zu geben. Hierzu erhielten die Teilnehmer zunächst einen Überblick über das humanitäre Völkerrecht. In einem zweiten Vortrag wurde die internationale Zusammenarbeit des DRK mit anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften dargestellt. Die Veranstaltung bot den Teilnehmern zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit den Vortragenden auszutauschen.

26.10.2017: Transposition Workshop der Europäischen Kommission, Brüssel

Im Rahmen des Workshops hatten Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, des Belgischen Roten Kreuzes und des DRKs Gelegenheit, Anliegen der humanitären Hilfe und des humanitären Völkerrechts in der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung darzustellen. Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben am 15. März 2017 eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet, die auf einem Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002, einschließlich der diesbezüglich beschlossenen Änderungen vom 28. November 2008, beruht und diesen ersetzt. Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und die Festlegung von Sanktionen auf dem Gebiet von terroristischen Straftaten, Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung und Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Unterstützung und zur Hilfe der Opfer des Terrorismus. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie durch erforderliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften spätestens bis zum 8. September 2018 umzusetzen. Die Richtlinie sieht in den Präambel-Paragraphen 37 und 38 Ausnahmen für die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts und für humanitäre Tätigkeiten durch unparteiische humanitäre Organisationen vor. Sie haben zum Ziel, Tätigkeiten bewaffneter Kräfte bei bewaffneten Konflikten im Sinne des humanitären Völkerrechts und Tätigkeiten unparteiischer humanitärer Organisationen von der Anwendbarkeit der Richtlinie auszunehmen und sicherzustellen, dass diese nicht als terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung oder Aktivität kriminalisiert werden. Anlässlich eines von der Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten organisierten Umsetzungsworkshops („Transposition Workshop“) erhielten Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, des Belgischen Roten Kreuzes und des DRKs die Gelegenheit, die Bedeutung der Ausnahmeregelungen darzustellen und die Reichweite ihrer Umsetzung durch Beispiele der praktischen humanitären Arbeit der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zu illustrieren.

01. – 02.11.2017: Betriebsinterne Fortbildung für Mitarbeitende des DRK-Generalsekretariats

Im November fand eine zweitägige betriebsinterne Fortbildung für neue Mitarbeitende des DRK-Generalsekretariats statt. Ziel der 1-2 Mal jährlich stattfindenden Veranstaltung ist es insbesondere, den neuen Mitarbeitenden des DRK-Generalsekretariats einen Überblick über Ziele, Aufgaben und Selbstverständnis des DRK und die verschiedenen Arbeitsbereiche des DRK-Generalsekretariats zu geben. Hierzu wurden verschiedene Vorträge gehalten, zum Beispiel zur Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie zum humanitären Völkerrecht, bei dem insbesondere die Geschichte, die Rechtsquellen, der Anwendungsbereich und aktuelle Herausforderungen dargestellt wurden. Einen gelungenen Abschluss fand die Veranstaltung mit dem Besuch des Logistikzentrums des DRK am Flughafen Schönefeld.

17.11.2017: HVR-Lunch für Mitarbeitende des DRK-Generalsekretariates

Zum mittlerweile sechsten Mal fand im DRK-Generalsekretariat ein HVR-Lunch statt. Ziel des HVR-Lunches ist es, den Mitarbeitenden des DRK-Generalsekretariates die Möglichkeit zu geben, sich mittels eines ca. 30 minütigen Kurzvortrages über aktuelle Entwicklungen im Bereich des humanitären Völkerrechts zu informieren. Dieses Mal hat Herr Prof. Chad Austin zum Thema: "Guantánamo – U.S. Detention Practice in Review“ vorgetragen und insbesondere die Verfahren der Militärkommissionen sowie aktuelle rechtspolitische Diskussionen zur Schließung der Einrichtung vorgestellt. Chad Austin ist Professor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der United States Air Force Academy und Experte auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts sowie US-amerikanischen Sicherheitsrechts.

27.11.2017: Sitzung des Fachausschusses Humanitäres Völkerrecht

Fachausschuss
Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat sich der Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht getroffen. Der Fachausschuss, der zugleich die Funktion des Deutschen Komitees zum Humanitären Völkerrecht wahrnimmt, ist eine Plattform für Diskussionen und Abstimmung zwischen den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung und DRK mit Blick auf Umsetzung, Weiterentwicklung und Verbreitung des humanitären Völkerrechts. Mitglieder des Fachausschusses sind Vertreter der Ministerien, des DRK, und der Völkerrechtswissenschaft. Der Fachausschuss tagt regelmäßig zwei- bis dreimal pro Jahr. Das Sekretariat wird durch das DRK geführt. Schwerpunkte der vergangenen Sitzung waren u. a. die Initiative zur verbesserten Durchsetzung des humanitären Völkerrechts sowie die Statutarischen Sitzungen der RK-/RH-Bewegun g in Antalya und laufende Verfahren wegen der Verletzung des humanitären Völkerrechts vor deutschen Gerichten.

Ausblick

15. - 16.02.2018: 43. Tagung im humanitären Völkerrecht der DRK-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe

Die DRK-Landesverbände in Nordrhein- Westfalen bieten in Zusammenarbeit mit der Justizverwaltung des Landes und mit Unterstützung des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum erneut eine Tagung im humanitären Völkerrecht an. Die Tagung, die am Institut für Bildung und Kommunikation des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe in Münster stattfinden wird, richtet sich an Rechtsreferendare, Offiziere der Streitkräfte sowie Beamte der Kommunal- und Landesverwaltung und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im nächsten Jahr stehen neben einer Einführung in das humanitäre Völkerrecht u. a. Vorträge über das DRK als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich, die Verfolgung und Aburteilung von Staatsschutzdelikten und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf dem Programm. Abgerundet wird die Veranstaltung durch einen Moot Court zum Völkerstrafrecht. Anmeldungen können an den DRK-Landesverband Westfalen-Lippe telefonisch unter (0251) 9739-189 oder per Email an heike.knipping-klare@drk-westfalen.de gerichtet werden.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende