Das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr- Universität Bochum, das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Hertie School of Governance luden zu einem Experten-Workshop zum Thema „Waffeneinsätze und das Recht auf Leben“ nach Berlin ein.
Der Workshop richtete sich an Teilnehmer aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, dem Bundestag und der Bundesregierung. Der DRK-Bundesverband hat sich durch einen Vortrag zu Herausforderungen bei der Anwendung des humanitären Völkerrechts in aktuellen Waffeneinsätzen an der Veranstaltung beteiligt. Hierbei wurden insbesondere die Herausforderungen in der Anwendung humanitär-völkerrechtlicher Grundregeln, wie der Definition des militärischen Ziels oder des Exzessverbotes in bestimmten Einsatzszenarien verdeutlicht und mit den Teilnehmern diskutiert. Weitere Vorträge beschäftigten sich u.a. mit der Zulassung neuer Waffensysteme, der Kontrolle deutscher Rüstungsexporte und bestimmten Waffenarten wie Chemie- oder Atomwaffen.
Ärzte ohne Grenzen, Ärzte der Welt, das Deutsche Rote Kreuz, die Ärztekammer Berlin und die Charité Universitätsmedizin richteten gemeinsam den 19. Humanitären Kongress in Berlin aus.
Der Humanitäre Kongress hat sich in seinem 19-jährigen Bestehen als ein wichtiges Forum zum Austausch über Fragen der humanitären Hilfe etabliert. Er bringt jährlich etwa 800 Referenten und Teilnehmer aus medizinischen, humanitären und internationalen Organisationen sowie aus den Medien, der Wissenschaft und Politik weltweit zusammen. In einer einzigartigen Mischung aus medizinischen, politischen und rechtlichen Vorträgen und Workshops bot auch der diesjährige Kongress den Teilnehmern die Möglichkeit ihr Wissen zu teilen und sich über aktuelle Fragen und Herausforderungen in der humanitären Hilfe auszutauschen. Oberthema und Schwerpunkt der diesjährigen Beiträge war die Frage, welche Veränderungen zur Sicherung der für effektives humanitäres Handeln notwendigen Rahmenbedingungen angesichts politischer Veränderungen nötig sind („Out of Order? Reshaping Humanitarianism“). Das DRK führte u.a. einen Workshop zum möglichen Beitrag humanitärer Helfer zur verbesserten Einhaltung des humanitären Völkerrechts („Contribution of Humanitarians to International Humanitarian Law Compliance”) durch. Kate Mackintosh vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Katja Schöberl vom DRK-Generalsekretariat stellten die Relevanz des humanitären Völkerrechts für humanitäre Helfer in bewaffneten Konflikten dar, diskutierten bestehende Durchsetzungsmechanismen und eine mögliche Mitwirkung humanitärer Helfer als Zeugen in Strafprozessen und anderen Verfahren.
Weitere Vorträge und Workshops beschäftigten sich u.a. mit dem Umgang mit nicht-staatlichen bewaffneten Akteuren, Flüchtlingen und Migranten in Nordafrika, der Kriminalisierung humanitärer Hilfe und dem bewaffneten Konflikt im Jemen.
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