In New York fanden in der Zeit vom 27. bis 31. März, wie von der VN-Generalversammlung in Resolution 71/258 vorgesehen, Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Verbot von Nuklearwaffen statt. Die Verhandlungen werden vom 15. Juni bis 7. Juli 2017 fortgesetzt.
Mehr als 130 Staaten versammelten sich, um unter dem Vorsitz der costa-ricanischen Botschafterin Elayne Whyte Gómez Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Verbot von Nuklearwaffen aufzunehmen. Die überwiegende Mehrzahl der dort vertretenen Staaten unterstützte dabei ein umfassendes Verbot von Nuklearwaffen. Neben dem Umfang des Verbotes, notwendigen Verifikationsmechanismen oder institutionellen Strukturen stellte das Verhältnis zu bestehenden Völkerrechtsregimen, wie dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NPT), eines der dort diskutierten Themenfelder dar. Auch die Frage, wie ein Beitritt der Nuklearstaaten (die an den Verhandlungen bislang nicht teilnehmen) zu einem Ächtungsvertrag möglich bleiben kann, wurde in New York beraten. Die zu diesen Aspekten geäußerten Positionen sollen nun in einem Vertragsentwurf wiedergegeben werden, der von der Vorsitzenden der Konferenz erstellt und den Delegationen im Mai/Juni zugänglich gemacht werden soll.
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat sich, seitdem sie 1945 Zeuge des mit dem Einsatz von Nuklearwaffen verbundenen menschlichen Leides wurde, für ein Verbot von Nuklearwaffen ausgesprochen. Im Jahr 2011 forderte die Bewegung die Staatengemeinschaft in einer Resolution des Delegiertenrates auf, Verhandlungen über ein Verbot von Nuklearwaffen und ihre vollständige Abrüstung aufzunehmen. Sie begrüßt, dass nun im Rahmen der Vereinten Nationen über ein solches Verbot verhandelt wird. Das IKRK stellte vor Verhandlungsbeginn ein Positionspapier zur Verfügung, das die Position des IKRK zu wesentlichen Aspekten eines Atomwaffenverbotsvertrages erläutert, z.B. zum Ziel und Zweck des Vertrages, dem Umfang der darin vorgesehenen Verbote und den zur vollständigen Abrüstung notwendigen Schritten. Vertreter des IKRK nahmen an den Verhandlungen in New York teil und boten den Regierungsdelegationen u.a. während eines interaktiven Dialoges am 30. März ihren rechtlichen und technischen Sachverstand an.
Hier das Positionspapier des IKRK.
Hier die Rede von IKRK-Präsident Peter Maurer zu Beginn der ersten Verhandlungsphase.
Hier die NW-Resolution des Delegiertenrates der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
In der jüngsten Vergangenheit gab es von Seiten der internationalen Staatengemeinschaft verschiedene Initiativen, die einen Beitrag zum Kulturgüterschutz leisten sollen.
Im März 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Resolution zum Kulturgüterschutz im bewaffneten Konflikt angenommen. Die Resolution 2347 wurde von Frankreich eingebracht und einstimmig von den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats verabschiedet. Hierbei handelt es sich um die erste Resolution des Sicherheitsrates, die sich ausschließlich mit dem Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten befasst. Die Resolution wendet sich nicht nur gegen die Zerstörung von Kulturgütern, sondern auch gegen Raubgrabungen und den illegalen Antikenhandel und fordert die Staaten auf, diese Handlungen zu verfolgen bzw. sie zu verhindern. Darüber hinaus stellt die Resolution klar, dass die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgut im bewaffneten Konflikt ein Kriegsverbrechen darstellen kann und fordert die Staaten, die noch nicht Vertragspartei der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten mit dazugehörigen Protokollen sind, dazu auf, den Verträgen beizutreten.
Hier die Resolution des VN-Sicherheitsrates.
Darüber hinaus fand im März 2017 erstmalig ein Treffen der G7-Kulturminister statt. Im Rahmen dessen wurde eine gemeinsame Erklärung angenommen. Diese betont den herausragenden Stellenwert von Kulturgütern, verurteilt die Zerstörung von Kulturgütern und fordert die internationale Staatengemeinschaft auf, dem illegalen Handel mit Kulturgut entschieden zu begegnen.
Es gab ein gemeinsame Erklärung der G7-Kulturminister.
Es wurde ein Pressebericht von Italien (Vorsitz der G7- Präsidentschaft) veröffentlicht.
Zuvor hatten sich bereits Mitte März 2017 Vertreter der UNESCO und von sieben Ländern, darunter Frankreich, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate, zu einer Geberkonferenz getroffen. Ziel dieser Konferenz war es, einen Fonds zum Schutz von Kulturgütern in Konfliktgebieten zu errichten. Insgesamt wurden von den Staaten ca. 75,5 Millionen Dollar zugesagt. Bis zum Jahr 2019 soll der Fonds mit 100 Millionen Dollar ausgestattet sein.
Der Bericht der UNESCO wurde veröffentlicht.
Im Jahr 2016 haben Burundi, Südafrika und Gambia ihren Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erklärt. Südafrika und Gambia haben dieses Bestreben mittlerweile widerrufen.
Gambia hat sich im Februar 2017 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gewandt und diesen darüber unterrichtet, dass das Land den geäußerten Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof widerruft. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen begrüßte die Entscheidung Gambias und äußerte seine Zuversicht, dass die Vertragsstaaten den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin durch konstruktive Dialoge stärken werden.
Im März 2017 erreichte den VN-Generalsekretär ein zweites Schreiben, in dem Südafrika den Antrag auf Austritt vom Internationalen Strafgerichtshof zurückzog. Dem Widerruf liegt die Entscheidung des High Court of South Africa im Verfahren „Democratic Alliance v Minister of International Relations and Cooperation and Others“ zu Grunde, nach der ein Austritt ohne Zustimmung des Parlaments für unzulässig erklärt wurde. Da das Schreiben an den VN-Generalsekretär keine Informationen darüber enthält, ob eine Abstimmung im Parlament über einen IStGH-Rückzug geplant ist, ist aktuell unklar, inwiefern die südafrikanische Regierung an dem ursprünglichen Ziel des Austrittes festhält.
Hier das Schreiben der südafrikanischen Regierung an den VN-Generalsekretär.