Die Missbilligung der internationalen Gemeinschaft wird beispielsweise durch das Statement der Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Bärbel Kofler deutlich, die sich zur Bombardierung eines Hilfskonvois am 19. September 2016 in Syrien äußerte. Der Hilfskonvoi der Vereinten Nationen und des Syrisch-Arabischen Roten Halbmonds (SARC) wurde trotz Absprachen mit den Konfliktparteien bombardiert. Es starben 20 humanitäre Helfer. Bei dem Angriff wurde auch ein Warenlager des SARC zerstört, das vom Auswärtigen Amt über das Deutsche Rote Kreuz gefördert wird.
Hier die Pressemitteilung der Menschenrechtsbeauftragten.
Humanitäre Operationen und deren Personal sind durch das humanitäre Völkerrecht geschützt und ihre Gefährdung strafrechtlich verfolgbar. Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen einen 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit der Entführung eines Mitarbeiters der Vereinten Nationen wegen der Begehung von Kriegsverbrechen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 VStGB Anklage erhoben.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat Ende Dezember 2016 die Resolution des Ersten Ausschusses zum Verbot von Nuklearwaffen bestätigt. Die Konferenz zur Verhandlung eines rechtlich verbindlichen Verbotes von Nuklearwaffen soll somit vom 27. bis 31. März und vom 15. Juni bis 7. Juli 2017 stattfinden.