Replika eines Ambulanzwagens vom Roten Kreuz mit Einschusslöchern Beschreibung

Huma­ni­täres Völker­recht im Kontext des DRK

Auf dieser Über­sichts­seite zeigen wir Ihnen, mit welchen Aspekten des humanitären Völkerrechts sich das Deutsche Rote Kreuz befasst. Zudem stellen wir Ihnen eine umfangreiche Mate­ri­a­li­en­samm­lung zur Verfügung und bieten einen Newsletter für besonders Interessierte an.

Das Humanitäre Völkerrecht (HRV) regelt den Schutz von Personen, die nicht an Feind­se­lig­keiten teilnehmen, und begrenzt die Mittel und Methoden der Kriegführung. Es umfasst die Genfer Konventionen und deren Zusatz­pro­to­kolle. Ziel ist es, humanitäre Prinzipien in Konflikt­si­tu­a­ti­onen zu wahren und das Leid der Betroffenen zu mindern.

Auch im Krieg gibt‘s Regeln​

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie kennen und umsetzen können.

IF WAR COMES TO YOU

Dies ist ein interaktiver Film. Ihre Entscheidungen beeinflussen die Geschichte. Während Sie zuschauen, achten Sie auf Benach­rich­ti­gungen, um mehr zu erfahren.

Triggerwarnung: Bitte beachten Sie, dass dieser interaktive Film Themen und Szenen eines bewaffneten Konflikts enthält, die bei einigen Zuschauerinnen und Zuschauern Unbehagen oder starke emotionale Reaktionen auslösen können.

Dies ist ein interaktiver Film. Ihre Entscheidungen beeinflussen die Geschichte. Während Sie zuschauen, achten Sie auf Benachrichtigungen, um mehr zu erfahren. Bitte beachten Sie, dass dieser Film in einem bewaffneten Konflikt spielt und bei einigen Zuschauern Unbehagen auslösen kann.

Jetzt den interaktiven Film anschauen:

Rechts­grund­lagen

IKRK-Wagen fährt auf zerstörter Straße

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts einzufordern und zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.

Foto des Originaldokuments der Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmensch­lich­keit in Kriegs­si­tu­a­ti­onen.

IKRK-Wagen fährt auf zerstörter Straße

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts einzufordern und zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können.

Foto des Originaldokuments der Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmensch­lich­keit in Kriegs­si­tu­a­ti­onen.

Die Verbrei­tungs­ar­beit

Angehörige von Streitkräften bei IKRK-Briefing

Wir erklären Ihnen, was hinter dem Begriff der Verbrei­tungs­ar­beit steht, und weshalb sie so wichtig ist.

Hier finden Sie alle Materialien zum humanitären Völkerrecht und der Verbrei­tungs­ar­beit des Deutschen Roten Kreuzes.

Sie möchten über Neuigkeiten im Bereich des humanitären Völkerrechts informiert werden? Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Angehörige von Streitkräften bei IKRK-Briefing

Wir erklären Ihnen, was hinter dem Begriff der Verbrei­tungs­ar­beit steht, und weshalb sie so wichtig ist.

Hier finden Sie alle Materialien zum humanitären Völkerrecht und der Verbrei­tungs­ar­beit des Deutschen Roten Kreuzes.

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Gremien

DRK-Fachausschuss Humanitaeres Voelkerrecht

Als Beratungsorgan ist der DRK-Fachausschuss zugleich nationales Komitee zum humanitären Völkerrecht. Er befasst sich mit aktuellen völker­recht­li­chen Fragen, z.B. mit nationalen und inter­na­ti­o­nalen Umset­zungs­ver­fahren, Problemlagen in einzelnen Konflikten sowie mit der Arbeit des Inter­na­ti­o­nalen Straf­ge­richts­hofs.

DRK-Fachausschuss Humanitaeres Voelkerrecht

Als Beratungsorgan ist der DRK-Fachausschuss zugleich nationales Komitee zum humanitären Völkerrecht. Er befasst sich mit aktuellen völker­recht­li­chen Fragen, z.B. mit nationalen und inter­na­ti­o­nalen Umset­zungs­ver­fahren, Problemlagen in einzelnen Konflikten sowie mit der Arbeit des Inter­na­ti­o­nalen Straf­ge­richts­hofs.

Ausbil­dungs­ver­an­stal­tungen

Kontakt

DRK e.V. Gene­ral­se­kre­ta­riat: Stabsstelle Internationale Beziehungen und Humanitäres Völkerrecht
Carstennstraße 58
12205 Berlin

Leiterin der Stabsstelle
Dr. Katja Schöberl
Tel.: +49 (0) 30 85404 805
E-Mail: k.schoeberl(at)drk(dot)de

Referentinnen und Referenten Verbrei­tungs­ar­beit / Inter­na­ti­o­nales Recht
Frau Seyda Uyar-Bulut, LL.M.
Tel.: +49 (0) 30 85404 324
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de

Herr Jakob Nikfarjam, LL.M.
Tel.: +49 (0) 30 85404 368
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de

Frau Esther Schnell, LL.M.
Tel.: +49 (0) 30 85404 357
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de

Bewerbungen für Praktikum und Rechts­re­fe­ren­da­riat
E-Mail: hvr(at)drk(dot)de

Der Fachbereich humanitäres Völkerecht des Gene­ral­se­kre­ta­riats bietet interessierten Rechts­re­fe­ren­da­rinnen und -referendaren sowie Prak­ti­kan­tinnen und Praktikanten die Chance, Einblicke in die Verbrei­tungs­ar­beit des Deutschen Roten Kreuzes zu erlangen. Voraussetzung ist eine Mindestdauer der Refe­ren­da­ri­ats­sta­tion bzw. des Praktikums von zwei Monaten. Wir bitten Sie, Ihre Bewerbung an hvr(at)drk(dot)de zu senden.

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